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Die “Sonstige Marke” ist ganz simple das Auffangnetz für alle Marken, die keiner vordefinierten Markenart entsprechen. So bleibt der Markenschutz ein System, das für neue Entwicklungen und Ideen offen steht.

Sonstige Marke

Das Markenrecht kennt zahlreiche vordefinierte Markenarten:

Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken, Farbmarken, Mustermarken, 3D-Marken, Positionsmarken, Bewegungsmarken, Hologrammmarken, Klangmarken und Kennfadenmarken.

Eine Marke, deren Form keiner der vordefinierten Markenart entspricht, kann als sonstige Marke registriert werden. Damit ist der Markenschutz ein offenes System, das neue Entwicklungen zulässt.

Voraussetzungen

Für die Registrierung muss die Marke klar und eindeutig bestimmbar dargestellt sein. Dies kann durch grafische Darstellung auf Papier oder durch Darstellung in einer Datei auf Datenträger erfolgen.

Beispiele

Zu den sonstigen Marken können etwa Marken gehören, welche mit dem Tast- oder Geruchssinn wahrgenommen werden sowie auch Mischformen anderer Markenformen.

Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer Marke

Sie wollen eine Marke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

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