Top 5 – Irrtümer im Markenrecht
Top 5 – Irrtümer im Markenrecht
Das Wichtigste zuerst – diese Informationen müssen Sie kennen, um Ihre Investitionen in die eigene Marke zu schützen:
Nein. Wer einen Firmennamen oder Produktnamen verwendet, muss diese vorher prüfen, ob dieser Name nicht frühere Rechte von Inhabern von Marken, Firmen, Geschäften, Namen oder Titeln verletzt.
Wer das unterlässt, kann noch Jahre später abgemahnt und zur Unterlassung der Verwendung dieses Namens gezwungen werden. Dann ist die gesamte Investition in den Aufbau des Namens verloren.
Nein. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten.
Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?
Nein. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Eine Marke hat auch firmenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte – auch diese sind zu prüfen.
Für eine EU-Marke sind daher 29 Markenregister, 27 Firmenbücher sowie unzählige andere Datenbanken für Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen und urheberrechtlich geschützte Titel in 27 Staaten zu durchsuchen.
Nicht nur. Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Einfach ist das bei Klassen, die fast immer gemeinsam gebucht werden, z.B. Klasse 9 Software und Klasse 42 IT-Dienstleistung.
Aber hätten Sie bei einer Recherche für “Trinkgläser” nachgesehen, ob es verwechslungsfähige Marken in der Klasse für “Getränke” gibt?
Nein. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie die Marken VW, BMW oder Mercedes anmelden, würde das Markenamt die Eintragung vornehmen.
Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke eingetragen” bietet also keinen Schutz vor früheren Marken – das leistet ausschließlich eine umfassende kennzeichenrechtliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Markenschutz sieht verlockend einfach aus. Motto: einmal kurz im Markenregister googeln und das wars.
Dieser Irrglaube bringt viele Menschen um ihre mühevoll aufgebaute Marke."
Konsequenzen von Fehlern beim Markenschutz
Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird mehrfach pro Jahr von verzweifelten Menschen kontaktiert, weil sie ihre zuerst selbst registrierte und dann mühsam aufgebaute Marke verlieren. Grund: ein anderer Markeninhaber hat frühere Rechte.
Besonders bitter: Oft trifft die Unterlassungsaufforderung nicht unmittelbar nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern erst nach jahrelanger Aufbautätigkeit ein – wenn die Marke groß genug ist, um dem ursprünglichen Markeninhaber aufzufallen.
Harte Konsequenzen: Hat der frühere Markeninhaber die Rechtsverletzung erst einmal entdeckt und abgemahnt, dann ist der Verlust der Marke meist unausweichlich. Wer seine Hausaufgaben vor der Registrierung versäumt hat, hat später so gut wie keine Chance mehr.
Machen Sie es besser: sprechen Sie mit uns.
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