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Eine rein österreichische Marke kann sowohl für ausschließlich lokal agierende Unternehmen, aber auch als zusätzlicher Sicherheitsanker im Rahmen einer großangelegten Markenstrategie Sinn machen.

Markenschutz in Österreich

Geltung

Die österreichische Marke ist im Markenschutzgesetz geregelt. Der Geltungsbereich einer österreichischen Marke umfasst das gesamten Staatsgebiet Österreichs. Außerhalb von Österreich hat eine österreichische Marke aufgrund des Territorialitätsprinzips – wie alle nationalen Marken – hingegen keine Geltung.

Achtung: wer allerdings seine Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland nach Österreich verkauft, muss österreichische Marken beachten und sollte sich daher umgekehrt auch die eigenen Markenrechte in Österreich sichern.

Registrierung

Für die Registrierung österreichischer Marken ist das Österreichische Patentamt (ÖPA) zuständig. Der Antrag auf Registrierung einer nationalen Marke in Österreich kann elektronisch oder in Papierform eingebracht werden.

Das Österreichische Patentamt unterzieht den Antrag im ersten Schritt einer Formalprüfung und einer Gesetzmäßigkeitsprüfung. Diese Bearbeitung nimmt bei Anträgen im Fast-Track-Verfahren ca. 10 Werktage, ansonsten 2 bis 3 Monate in Anspruch.

Sind alle Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, dann wird die Marke in das österreichische Markenregister eingetragen. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist, in welcher der Inhaber früherer Rechte sehr einfach Widerspruch gegen die neue Marke erheben und die rückwirkende Aufhebung der Registrierung beantragen können. Im Fall der Erhebung eines Widerspruchs wird ein eigenständiges Widerspruchsverfahren geführt.

Der Widerspruch ist aber nicht die einzige Möglichkeit für Inhaber früherer Rechte gegen eine neue Marke vorzugehen. Auch Jahre nach der Eintragung kann Inhaber früherer Rechte noch auf Löschung einer Marke klagen.

Das scheinbare Erfolgserlebnis “Eintragung der Marke” schützt daher weder gegen einen Widerspruch noch gegen eine Löschungsklage. Der Grund dafür ist einfach: Die wichtigste Frage, nämlich ob die Marke frühere Rechte verletzt, wird vom Patentamt vor der Eintragung gar nicht geprüft.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Schutz vor Widersprüchen und Löschungsklagen bietet nur eine anwaltliche Recherche vor Durchführung der Anmeldung."

Anmeldegebühren

Die Anmeldegebühren für eine österreichische Marke hängen von der Art der Marke, der Anzahl der zu registrierenden Klassen und dem gewählten Verfahren ab.

Mit Anmeldegebühr sind sämtliche Kosten für die Schutzdauer von 10 Jahren bezahlt.

Anwaltskosten

Unsere Markenschutz-Pakete beinhalten sämtliche Leistungen zur Anmeldung einer österreichischen Marke zu einem fixen Pauschalpreis.

Schutzdauer

Die Schutzdauer einer österreichischen Marke beläuft sich auf 10 Jahre. Durch die fristgerechte Bezahlung der Erneuerungsgebühr ist die Schutzdauer beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängerbar. Im Fall der Nichtbezahlung der Erneuerungsgebühr wird die Marke automatisch gelöscht.

Das Österreichische Patentamt sendet ca. drei Monate vor Ablauf eine automatische Erinnerung. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Kommt die Erinnerung daher aus welchen Gründen auch immer nicht an, wird die Marke im Fall der Nichtbezahlung der Erneuerungsgebühr dennoch gelöscht, ohne dass daraus irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden können.

Aus diesem Grund ist es ratsam, die Verlängerung der österreichischen Marke im Rahmen unserer Monitoring-Pakete überwachen zu lassen.

Erneuerungsgebühr

Die Erneuerungsgebühr ist eine Pauschalgebühr, welche abhängig von der Art der Marke, jedoch unabhängig von der Anzahl der Klassen anfällt.

Die Erneuerungsgebühr kann frühestens ein Jahr vor Fälligkeit und spätestens sechs Monate nach Fälligkeit beglichen werden. Bei einer Zahlung nach Fälligkeit ist neben der Erneuerungsgebühr ein Zuschlag von 20% zu bezahlen.

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Verhältnis zu anderen Kennzeichen

Österreichische Marke vs. ausländische nationale Marke

Eine nationale österreichische Marke hat nur in Österreich Geltung. Ebenso haben ausländische nationale Marken in nur in jenen Staaten Geltung, in welchen diese registriert sind. Zwischen österreichischen Marken und anderen nationalen Marken können daher grundsätzlich keine Konflikte entstehen.

Eine Ausnahme von der Regel besteht nur im Fall der bösgläubigen Markenanmeldung. Bösgläubig ist eine Markenanmeldung beispielsweise dann, wenn diese alleine aus dem Grund erfolgt, um die Expansion einer bereits bestehenden ausländischen Marke zu verhindern.

Österreichische Marke vs. EU-Marke

EU-Marken gelten in der gesamten EU, also auch in Österreich. Zwischen österreichischen Marken und EU-Marken können daher Konflikte entstehen. Diese Konflikte werden nach dem Prioritätsgrundsatz entschieden. Die ältere Marke hat daher das bessere Recht.

Österreichische Marke vs. Internationale Marke

Der Schutz einer internationalen Markenanmeldung kann auch auf Österreich erstreckt werden. Zwischen österreichischen Marken und internationalen Marken können daher Konflikte entstehen. Diese Konflikte werden nach dem Prioritätsgrundsatz entschieden. Die ältere Marke hat daher das bessere Recht.

Österreichische Marke vs. österreichische Firma

Zwischen österreichischen Marken und österreichischen Firmen können Konflikte entstehen. Diese Konflikte werden nach dem Prioritätsgrundsatz entschieden. Das ältere Kennzeichen hat daher das bessere Recht.

Österreichische Marke vs. Geschäftsbezeichnung

Zwischen österreichischen Marken und Geschäftsbezeichnungen können Konflikte entstehen. Diese Konflikte werden nach dem Prioritätsgrundsatz entschieden. Das ältere Kennzeichen hat daher das bessere Recht. Eine Geschäftsbezeichnung kann nach österreichischem Recht eine Marke jedoch nur dann gefährden, wenn die Geschäftsbezeichnung Verkehrsgeltung hat.

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Think big

Die alleinige Anmeldung einer rein österreichischen Marke macht für die wenigsten Unternehmen Sinn. Wer nicht ausschließlich lokal agiert, muss größer denken.

Österreichische Webshops

So ist für einen österreichischen Betreiber eines deutschsprachigen Webshops nicht nur Österreich, sondern auch das 10-fach größere Deutschland und die deutlich finanzkräftigere Schweiz von Relevanz. Dazu kommen große deutschsprachige Gebiete in Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien. Eine EU-Marke in Kombination mit einer IR-Marke für die Schweiz würde daher für österreichische Webshop-Betreiber deutlich mehr Sinn machen als eine rein österreichische Marke.

Amazon Seller

Das gilt noch stärker für Amazon-Seller. Das Amazon Seller-Konto bietet für Inhaber einer registrierten Marke wertvolle Funktionen. Voraussetzung dafür ist eine Einreichung der Marke bei der Amazon Brand Registry. Rein österreichische Marken werden von der Amazon Brand Registry jedoch nicht akzeptiert. Dazu ist beispielsweise eine EU-Marke notwendig.

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Vorteile der nationalen Registrierung

Der größte Nachteil einer nationalen österreichischen Markenanmeldung ist zugleich ihr größter Vorteil: der geografisch sehr begrenzte Schutzumfang auf das Staatsgebiet von Österreich.

So hat eine EU-Marke die Marken aller nationalen Markenregister aller EU Staaten als “Gegenspieler”. Für eine österreichische Marke hingegen stellen die nationalen Marken der anderen EU-Staaten kein Problem dar. Damit ist eine nationale österreichische Marke aufgrund ihres eingeschränkten geografischen Schutzumfangs deutlich risikoärmer als eine EU-Marke.

Basismarke für eine internationale Markenanmeldung

Aufgrund der höheren Sicherheit ist eine nationale österreichische Marke deutlich besser als Basismarke für eine internationale Markenanmeldung als eine EU-Marke geeignet. Dies deshalb, weil eine Internationale Marke in den ersten fünf Jahren von der Basismarke abhängt. Fällt die Basismarke weg, fällt auch die internationale Registrierung weg.

Deshalb wird die nationale österreichische Marke oft zusätzlich zur EU-Marke registriert, um sie als sichere Basis für die internationale Markenanmeldung zu verwenden.

Zusätzlicher Sicherheitsfaktor

Aus demselben Grund kann eine nationale österreichische Marke auch für global agierende Marken als zusätzlicher Schutz Sinn machen. Existiert nur eine EU-Marke und geht diese verloren, dann ist der Markenschutz zur Gänze verspielt. Existieren hingegen zusätzlich nationale Marken, dann geht je nach Szenario nur der Schutz in einem Staat verloren. Diese Sicherheit können sich jedoch in der Regel nur sehr finanzstarke Unternehmen leisten.

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Alternativen zur österreichischen Marke

EU-Marke

Wird der Markenschutz in mehreren EU-Staaten angestrebt, dann ist eine EU-Marke eine interessante Alternative zu nationalen Marken. Die nationalen Marken bieten mehr Sicherheit, weil sie im Gegensatz zur EU-Marke von anderen nationalen Marken in ausländischen Markenregistern nicht berührt werden. Preislich ist jedoch die EU-Marke spätestens ab dem dritten EU-Staat deutlich günstiger.

Kleine Unternehmen wählen daher aus Kostengründen meistens die EU-Marke.

Internationale IR-Marke

Für Nicht-Österreicher ist es oft einfacher, statt einer nationalen österreichischen Marke eine internationale IR-Marke mit Geltungsbereich Österreich zu registrieren.

Österreichische Marke jetzt anmelden

Sie wollen eine österreichische Marke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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