Markenarten
Markenarten
Zum Schutz einer Marke stehen zahlreiche Markenarten zur Verfügung. Die am häufigsten geschützten Markenformen sind die Wortmarke und die Wort-Bild-Marke.
Diese Markenformen sind schützbar:
- Wortmarke: besteht ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen und bestimmten zulässigen Satz- und Sonderzeichen, ohne Farben, besondere Schriftformen, Anordnungen oder bildlichen Elementen.
- Bildmarke: besteht aus grafischen bzw. bildlichen Elementen ohne Wortelemente.
- Wort-Bild-Marke: kombiniert die Elemente der Wortmarke und der Bildmarke.
- 3D-Marke / Formmarke: besteht aus einer dreidimensionalen Form.
- Farbmarke: besteht aus einer Farbe oder mehreren kombinierten Farben.
- Hologrammmarke: besteht aus Elementen mit holografischen Merkmalen.
- Positionsmarke: schützt eine besondere Platzierung bzw. Art der Anordnung der Marke.
- Bewegungsmarke: besteht aus einer Bewegung oder einer Positionsänderung.
- Kennfadenmarke: besteht aus Markierungen entlang der Länge von Waren, die nach Längeneinheiten verkauft und dazu regelmäßig abgeschnitten werden.
- Mustermarke: besteht aus einer Reihe von Elementen, die regelmäßig wiederholt werden.
- Klangmarke: besteht aus einem Ton bzw. Klang oder einer Ton- bzw. Klangfolge. Die Darstellung im Markenregister erfolgt durch Noten.
- Multimediamarke: kombiniert die Elemente der Bildmarke bzw. der Formmarke einerseits und der Klangmarke andererseits.
- Sonstige Marken: sind andere Markenformen, die das Erfordernis der klaren und bestimmbaren Darstellbarkeit erfüllen.
Geruchsmarken oder Geschmacksmarken sind mangels eindeutiger Darstellbarkeit im Markenregister bislang nicht schützbar.
Kostenloses Erstgesprächdirekt zur TerminvergabeAbgrenzung der Markenarten
Grundsätzlich ist das Verhältnis zwischen den einzelnen Markenarten fließend. Für die meisten markenrechtlichen Fragenstellungen ist nicht die gewählte Markenart, sondern nur die Art der Wahrnehmung der Marke relevant.
So ist ein hochgradig unterscheidungskräftiges Logo eines Schokoladeherstellers, welches mit dem – in diesem Zusammenhang – nicht im geringsten unterscheidungskräftigen Wort “Schokolade” versehen ist, rein formal eine Wort-Bild-Marke. Schutz erlangt daher nur der Bildteil. In diesem Fall wäre es daher sinnvoller, nur das Logo als Bildmarke zu schützen.
Die Registrierung einer reinen Farbmarke ist mit hohen Hürden versehen. Wer Schokolade in einfärbiger Verpackung vertreibt, kann die Farbe nur dann als Marke registrieren, wenn er so bekannt ist wie Milka. Startups haben daher keine Chance auf Erteilung einer Farbmarke. Farbige Elemente mit Konturen stehen als Bildmarke hingegen jedem offen.
Positionsmarken sind (aufgrund der grafischen Darstellung) immer auch Bildmarken. Umgekehrt kann eine Bildmarke auch Positionsmarke sein.
Kostenloses Erstgesprächdirekt zur TerminvergabeAuswahl der idealen Markenart
Die Auswahl der idealen Markenform ist ein wichtiger Schwerpunkt im Rahmen der Rechtsberatung vor einer Markenanmeldung. Dabei sind Aspekte wie die vorgesehene Nutzung, die Marketingstrategie und nicht zuletzt das zur Verfügung stehende Budget wichtige Entscheidungskriterien.
Alle Markenarten
Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken
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