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Das Wichtigste zur Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke wirkt einfach. Der Teufel liegt jedoch im Detail. Nicht umsonst existieren (sehr sinnvolle) Bücher mit fast 4.000 Seiten zum Thema Markenrecht und zehntausende Entscheidungen von Gerichten und Behörden zu Markenstreitigkeiten.

Markenschutz ist Expertenarbeit.

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Top 5 Irrtümer bei der Markenanmeldung

Das Wichtigste zuerst – diese Informationen müssen Sie kennen, um Ihre Investitionen in die eigene Marke zu schützen:

1 Wenn ich keine Marke anmelde, brauche ich mich um Markenrecht nicht zu kümmern.

Falsch. Wer einen Firmennamen oder Produktnamen verwendet, muss diese vorher prüfen, ob dieser Name nicht frühere Rechte von Inhabern von Marken, Firmen, Geschäften, Namen oder Titeln verletzt.

Wer das unterlässt, kann während der gesamten Zeit der Verwendung des Namens abgemahnt und mittels einstweiliger Verfügung zur Unterlassung der Verwendung dieses Namens gezwungen werden. Dann ist die gesamte Investition in den Aufbau des Namens per sofort verloren. Nicht einmal eine Domain-Weiterleitung ist dann noch möglich. Wollen Sie das riskieren?

2 Wenn kein identischer Begriff existiert, kann ich die Marke schützen.

Falsch. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten.

Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?

3 Eine Recherche im Markenregister schützt vor der Verletzung früherer Rechte.

Falsch. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Eine Marke hat auch firmenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte – auch diese sind zu prüfen.

Für eine EU-Marke sind daher 29 Markenregister, 27 Firmenbücher sowie unzählige andere Datenbanken für Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen und urheberrechtlich geschützte Titel in 27 Staaten zu durchsuchen. Haben Sie dafür die notwendigen Tools?

4 Die Ähnlichkeitsrecherche ist in den gewünschten Klassen durchzuführen.

Falsch. Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Einfach ist das bei Klassen, die fast immer gemeinsam gebucht werden, z.B. Klasse 9 Software und Klasse 42 IT-Dienstleistung.

Andere Fälle sind schwieriger. Wissen Sie, wie vielen Klassen IT-Unternehmen insgesamt benötigen können?

5 Das Markenamt prüft ohnehin, ob meine Marke frühere Rechte verletzt.

Falsch. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie eine bereits geschützte Marke anmelden, würde das Markenamt die Eintragung vornehmen, ohne Sie über die Rechtsverletzung zu informieren.

Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke eingetragen” bietet also keinen Schutz vor früheren Marken – das leistet ausschließlich eine umfassende anwaltliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke. Wollen Sie das wirklich selbst versuchen?

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Markenschutz sieht verlockend einfach aus. Motto: einmal kurz im Markenregister googeln und das wars.
 
Dieser Irrglaube bringt viele Menschen um ihre mühevoll aufgebaute Marke."
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Konsequenzen von Fehlern

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird mehrfach pro Jahr von verzweifelten Menschen kontaktiert, weil sie ihre zuerst selbst registrierte und dann mühsam aufgebaute Marke verlieren. Grund: ein anderer Markeninhaber hat frühere Rechte.

Besonders bitter: Oft trifft die Unterlassungsaufforderung nicht unmittelbar nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern erst nach jahrelanger Aufbautätigkeit ein – wenn die Marke groß genug ist, um dem ursprünglichen Markeninhaber aufzufallen.

Harte Konsequenzen: Hat der frühere Markeninhaber die Rechtsverletzung erst einmal entdeckt und abgemahnt, dann ist der Verlust der Marke meist unausweichlich. Wer seine Hausaufgaben vor der Registrierung versäumt hat, hat später so gut wie keine Chance mehr.

Machen Sie es besser: sprechen Sie mit uns.

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Markenschutz-Pakete zum Fixpreis

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Markenschutz
Die Anmeldung der Marke ist in drei Phasen aufgeteilt. Dies bringt Struktur und Kostensicherheit.
Als Rechtsanwälte GmbH verfügen wir über eine verpflichtende Haftpflichtversicherung in der Höhe von € 2.500.000 (Deutschland) bzw. € 2.400.000 (Österreich). Für Sie interessant: unsere Kanzlei hatte bisher noch keinen Versicherungsfall. Bei Bedarf ist dennoch eine individuelle Höherversicherung z. B. auf € 5.000.000 möglich.
Die Anmeldung Ihrer Marke ist in drei Phasen aufgeteilt. Sollte einer der zahlreichen Prüfungsschritte ergeben, dass eine Anmeldung der Marke rechtlich unzulässig oder zu riskant ist, dann bezahlen Sie nur die bereits angefangene Phase(n). Ab der dritten Phase ist im Fall von Hindernissen zudem die Prüfung eines Workarounds inkludiert. Es ist uns ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke ein Erfolg wird.
immer
inkludiert
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Die erste Phase beinhaltet die rechtliche Basisprüfung Ihrer Marke.
Wir benötigen zahlreiche Informationen rund um Ihre Marke als Grundlage für die weitere Beratungen und Prüfungsschritte. So kann beispielweise eine Marke in einem Geschäftsfeld zulässig, in einem anderen Geschäftsfeld unzulässig sein. Der erste Schritt ist beinhaltet daher eine fundierte Informationseinholung.
Wir prüfen anhand derselben Kriterien wie die Markenämter, ob Ihre Marke die gesetzlichen Voraussetzung für eine Eintragung erfüllt.
Wir prüfen im Detail, ob an Ihrem Begriff oder Ihrem Logo alle Rechte für eine Nutzung als Marke vorliegen bzw. rechtskonform übertragen wurden.
Wir prüfen, ob die Marke wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße wie unzulässige Spitzenstellungswerbung beinhaltet.
Für den Fall, dass die Prüfschritte der Phase 1 Hindernisse für die Anmeldung Ihrer Marke ergeben, erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der Phase 1 mit klaren Handlungsempfehlungen. Für den Fall, dass die Phase 1 positiv abgeschlossen wird, erhalten Sie alle Ergebnisse der Phase 1 im Rahmen des Zwischenberichtes der Phase 2. So verlieren wir keine Zeit am Weg zu einer raschen Anmeldung Ihrer Marke.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 349zzgl. USt.
Die zweite Phase beinhaltet eine umfangreiche Beratung, die Klasseneinteilung, die markenrechtliche Recherche sowie einen Zwischenbericht auf Basis einer überblicksartigen Grobauswertung.
Wir bieten Ihnen bequem via Videokonferenz eine umfangreiche Rechtsberatung und Strategieberatung rund um die Anmeldung Ihrer Marke. Ziel: Ihre Marke soll maximale Bestandfestigkeit und Durchsetzungskraft erhalten.
Wir legen in Absprache mit Ihnen die optimalen Nizzaklassen für die unter Ihrer Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen fest. So erhält Ihre Marke den maximalen Schutzumfang.
Ältere identische Marken stellen das höchste Risiko für Ihre Marke dar und werden daher als erstes recherchiert.
Aufgrund der Ergebnisse der Phase 1 und 2 erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht mit klaren Handlungsempfehlungen.
€ 249zzgl. USt.
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€ 349zzgl. USt.
Die dritte Phase beinhaltet die sehr arbeitsreiche Detailauswertung sowie weitere rechtlich notwendige Recherche und deren Auswertung.
Auch ältere nicht identische, aber ähnliche Marken können gegen ihre Marke vorgehen. Diese Recherche ist aufgrund der Vielzahl der möglichen Ähnlichkeiten (z. B. Schreibweise, Aussprache, Form) von Laien ohne Kenntnis der hunderten Gerichtsurteile zu diesem Thema nicht bewältigbar.
Auch der ältere Name einer Firma kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Bei der EU-Marke macht dieser Umstand sohin eine Recherche in allen Handelsregister aller EU-Staaten unumgänglich.
Auch eine nicht im Markenregister oder im Handelsregister eingetragener Geschäftsbezeichnung, z. B. "QWERTZ Blumenladen" kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Nicht eingetragen bedeutet, dass nicht "nur" Register durchzusehen, sondern eine breitflächige Recherche notwendig ist.
Auch eine ältere Domain kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Daher sind auch bestehende Domains zu recherchieren. Angesichts von Milliarden Websites, die ähnlich lauten können, keine triviale Aufgabe.
Auch ein älterer Werktitel, z. B. eines Buches, kann ein Risiko für eine spätere Marke darstellen. Für Werktitel existieren jedoch keine Register, daher ist breitflächig zu recherchieren.
Im Rahmen der Detailauswertung werden die Ergebnisse aller Recherchen rechtlich umfassend analysiert, Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.
In vielen Fällen reicht es aus, eine Marke leicht abzuändern, um eine Verletzung früherer Rechte zu vermeiden. Die einmalige Prüfung einer geringen Mutation der ursprünglich beauftragten Marke ist ab der Phase 3 inkludiert. Es ist uns auch ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke möglich wird.
Aufgrund der Vielzahl älterer Marken ist bei der Anmeldung neuer Marken oft Kreativität gefordert, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Hier nicht aufzugeben und Lösungen zu finden, ist unsere Spezialität.
Bequem abfragebare Markenregister und online Anmeldeformulare lassen den Schutz einer Marke einfach aussehen. Der Eindruck ist unrichtig. Nicht umsonst hat das wichtigste Buch zum deutschen Markenrecht 3970 Seiten. Aufgrund unseres Know-hows bewahren wir auch in schwierigen Fällen den Durchblick und geben Ihnen eindeutige Handlungsempfehlungen, um sicher und ohne Rechtsstreit an das Ziel zu kommen.
Am Ziel 🙂 Wir reichen die Anmeldung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt ein und informieren Sie, sobald die Registrierung erfolgt ist.
Nach der Markenregistrierung können die EU-Marke und die deutsche Marke zusätzlich bei der Amazon Brand Registry angemeldet werden. Dies bringt Ihnen als Händler massive Vorteile. Den notwendigen Verifizierungscode erhalten Sie von uns.
€ 249zzgl. USt.
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€ 799zzgl. USt.
Die Amtsgebühren einer EU-Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- erste Nizzaklasse: € 850
- zweite Nizzaklasse: € 50
- ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
 
Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 290
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
 
Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 280
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
ab € 290
ab € 280
ab € 850
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
 
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
 
Gefördert werden die Amtsgebühren:
 
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für EU-Marken
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für nationale Marken in den EU-Mitgliedsstaaten
(z. B.: Österreich, Deutschland)
 
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
bis 75 %
bis 75 %
bis 75 %
INT Marke
z. B. Schweiz, Großbritannien, USA
Gerne betreuen wir Sie auch international bei der Anmeldung von Marken. Häufige Länder sind z. B. Schweiz, Großbritannien, USA, Kanada, Australien, China, ...
auf Anfrage
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
 
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
 
Gefördert werden die Amtsgebühren. Bei Markenanmeldungen außerhalb der EU beträgt die Förderung nur 50 % statt 75 %:
 
- Erstattung von 50 % der Amtsgebühren für Marken außerhalb der EU
(z. B.: Schweiz, Großbritannien, USA)
 
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
bis 50 %

Um die Abrechnung einfach und fair zu halten, haben wir den Schutz Ihrer Marke in drei Phasen unterteilt. Sollte die Anmeldung rechtlich nicht möglich sein, dann bezahlen Sie nur die Phase(n), mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Unser geballtes Know-how zum Schutz Ihrer Marke kostet Sie, weil wir sehr effizient organisiert sind, nur wenige hundert Euro.

Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und vermutlich tausende Euro Werbebudget.

Je später Sie Ihre Marke schützen und – noch wichtiger – prüfen lassen, desto größer ist der Schaden, wenn sich dann herausstellt, dass Ihre Marke frühere Rechte verletzt und daher nicht verwendet werden kann.

Wenn Sie wirklich ein Startup mit begrenztem Budget sind, bieten wir Ihnen gerne eine Möglichkeit zur Ratenzahlung.

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Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

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Weitere Juristen: 2

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