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Das Wichtigste zum Markenschutz

Die Anmeldung einer Marke wirkt einfach. Der Teufel liegt jedoch im Detail. Nicht umsonst existieren (sehr sinnvolle) Bücher mit fast 4.000 Seiten zum Thema Markenrecht und zehntausende Entscheidungen von Gerichten und Behörden zu Markenstreitigkeiten.

Markenschutz ist Expertenarbeit.

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Hätten Sie das gewusst?

Die Markenämter tragen Ihre Marke selbst dann anstandslos ins Markenregister ein, wenn Ihre Marke ältere Rechte anderer Firmen verletzt und aus diesem Grund abmahnbar bzw. klagbar ist?

Auch die Prüfung, ob durch Ihre Marke das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder fremder Firmennamen verletzt, gehört nicht zu den Aufgaben der Markenämter.

Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke wurde vom Markenamt in das Markenregister eingetragen” schützt Sie daher nicht vor Abmahnungen oder Klagen durch Inhaber älterer Rechte.

Für einen tatsächlichen Markenschutz Ihrer Marke ist die bloße Eintragung in das Markenregister daher nicht ausreichend.

Wie lange besteht das Risiko älterer Rechte?

Das Risiko durch ältere Rechte bleibt dauerhaft bestehen, solange Sie die Ihre Marke verwenden. Merkt der Inhaber früherer Rechte also erst in 10 Jahren, dass Sie seine Rechte verletzen, dann kann er dann noch immer eine einstweilige Verfügung erwirken und die Verwendung Ihrer Marke ab sofort untersagen.

Alle Investitionen in den Aufbau Ihrer Marke sind dann mit einem Schlag zunichte gemacht. Produkte, auf welchen der Markennamen steht, dürfen nicht abverkauft, sondern müssen vernichtet werden. Selbst eine Weiterleitung der Marken-Domain auf die neue Domain ist dann illegal. Ihre Marke verschwindet einfach von der Bildfläche.

Mehrere hunderttausend Euro Schaden oder die Insolvenz sind keine Seltenheit.

Kann das Risiko älterer Rechte minimiert werden?

Das Risiko einer Klage durch Inhaber älterer Rechte kann nur durch eine umfassende rechtliche Prüfung vor der Markenanmeldung minimiert werden.

Das ist der Grund, warum Sie einen Rechtsanwalt benötigen.

Unsere Markenschutz-Pakete

Mit Klick auf gelangen Sie zu den Detailinformationen.

Markenschutz
Die Anmeldung der Marke ist in drei Phasen aufgeteilt. Dies bringt Struktur und Kostensicherheit.
Als Rechtsanwälte GmbH verfügen wir über eine verpflichtende Haftpflichtversicherung in der Höhe von € 2.500.000 (Deutschland) bzw. € 2.400.000 (Österreich). Für Sie interessant: unsere Kanzlei hatte bisher noch keinen Versicherungsfall. Bei Bedarf ist dennoch eine individuelle Höherversicherung z. B. auf € 5.000.000 möglich.
Die Anmeldung Ihrer Marke ist in drei Phasen aufgeteilt. Sollte einer der zahlreichen Prüfungsschritte ergeben, dass eine Anmeldung der Marke rechtlich unzulässig oder zu riskant ist, dann bezahlen Sie nur die bereits angefangene Phase(n). Ab der dritten Phase ist im Fall von Hindernissen zudem die Prüfung eines Workarounds inkludiert. Es ist uns ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke ein Erfolg wird.
immer
inkludiert
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Die erste Phase beinhaltet die rechtliche Basisprüfung Ihrer Marke.
Wir benötigen zahlreiche Informationen rund um Ihre Marke als Grundlage für die weitere Beratungen und Prüfungsschritte. So kann beispielweise eine Marke in einem Geschäftsfeld zulässig, in einem anderen Geschäftsfeld unzulässig sein. Der erste Schritt ist beinhaltet daher eine fundierte Informationseinholung.
Wir prüfen anhand derselben Kriterien wie die Markenämter, ob Ihre Marke die gesetzlichen Voraussetzung für eine Eintragung erfüllt.
Wir prüfen im Detail, ob an Ihrem Begriff oder Ihrem Logo alle Rechte für eine Nutzung als Marke vorliegen bzw. rechtskonform übertragen wurden.
Wir prüfen, ob die Marke wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße wie unzulässige Spitzenstellungswerbung beinhaltet.
Für den Fall, dass die Prüfschritte der Phase 1 Hindernisse für die Anmeldung Ihrer Marke ergeben, erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der Phase 1 mit klaren Handlungsempfehlungen. Für den Fall, dass die Phase 1 positiv abgeschlossen wird, erhalten Sie alle Ergebnisse der Phase 1 im Rahmen des Zwischenberichtes der Phase 2. So verlieren wir keine Zeit am Weg zu einer raschen Anmeldung Ihrer Marke.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 349zzgl. USt.
Die zweite Phase beinhaltet eine umfangreiche Beratung, die Klasseneinteilung, die markenrechtliche Recherche sowie einen Zwischenbericht auf Basis einer überblicksartigen Grobauswertung.
Wir bieten Ihnen bequem via Videokonferenz eine umfangreiche Rechtsberatung und Strategieberatung rund um die Anmeldung Ihrer Marke. Ziel: Ihre Marke soll maximale Bestandfestigkeit und Durchsetzungskraft erhalten.
Wir legen in Absprache mit Ihnen die optimalen Nizzaklassen für die unter Ihrer Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen fest. So erhält Ihre Marke den maximalen Schutzumfang.
Ältere identische Marken stellen das höchste Risiko für Ihre Marke dar und werden daher als erstes recherchiert.
Aufgrund der Ergebnisse der Phase 1 und 2 erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht mit klaren Handlungsempfehlungen.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 349zzgl. USt.
Die dritte Phase beinhaltet die sehr arbeitsreiche Detailauswertung sowie weitere rechtlich notwendige Recherche und deren Auswertung.
Auch ältere nicht identische, aber ähnliche Marken können gegen ihre Marke vorgehen. Diese Recherche ist aufgrund der Vielzahl der möglichen Ähnlichkeiten (z. B. Schreibweise, Aussprache, Form) von Laien ohne Kenntnis der hunderten Gerichtsurteile zu diesem Thema nicht bewältigbar.
Auch der ältere Name einer Firma kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Bei der EU-Marke macht dieser Umstand sohin eine Recherche in allen Handelsregister aller EU-Staaten unumgänglich.
Auch eine nicht im Markenregister oder im Handelsregister eingetragener Geschäftsbezeichnung, z. B. "QWERTZ Blumenladen" kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Nicht eingetragen bedeutet, dass nicht "nur" Register durchzusehen, sondern eine breitflächige Recherche notwendig ist.
Auch eine ältere Domain kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Daher sind auch bestehende Domains zu recherchieren. Angesichts von Milliarden Websites, die ähnlich lauten können, keine triviale Aufgabe.
Auch ein älterer Werktitel, z. B. eines Buches, kann ein Risiko für eine spätere Marke darstellen. Für Werktitel existieren jedoch keine Register, daher ist breitflächig zu recherchieren.
Im Rahmen der Detailauswertung werden die Ergebnisse aller Recherchen rechtlich umfassend analysiert, Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.
In vielen Fällen reicht es aus, eine Marke leicht abzuändern, um eine Verletzung früherer Rechte zu vermeiden. Die einmalige Prüfung einer geringen Mutation der ursprünglich beauftragten Marke ist ab der Phase 3 inkludiert. Es ist uns auch ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke möglich wird.
Aufgrund der Vielzahl älterer Marken ist bei der Anmeldung neuer Marken oft Kreativität gefordert, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Hier nicht aufzugeben und Lösungen zu finden, ist unsere Spezialität.
Bequem abfragebare Markenregister und online Anmeldeformulare lassen den Schutz einer Marke einfach aussehen. Der Eindruck ist unrichtig. Nicht umsonst hat das wichtigste Buch zum deutschen Markenrecht 3970 Seiten. Aufgrund unseres Know-hows bewahren wir auch in schwierigen Fällen den Durchblick und geben Ihnen eindeutige Handlungsempfehlungen, um sicher und ohne Rechtsstreit an das Ziel zu kommen.
Am Ziel 🙂 Wir reichen die Anmeldung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt ein und informieren Sie, sobald die Registrierung erfolgt ist.
Nach der Markenregistrierung können die EU-Marke und die deutsche Marke zusätzlich bei der Amazon Brand Registry angemeldet werden. Dies bringt Ihnen als Händler massive Vorteile. Den notwendigen Verifizierungscode erhalten Sie von uns.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 799zzgl. USt.
Die Amtsgebühren einer EU-Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- erste Nizzaklasse: € 850
- zweite Nizzaklasse: € 50
- ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
 
Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 290
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
 
Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 280
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
ab € 290
ab € 280
ab € 850
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
 
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
 
Gefördert werden die Amtsgebühren:
 
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für EU-Marken
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für nationale Marken in den EU-Mitgliedsstaaten
(z. B.: Österreich, Deutschland)
 
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
bis 75 %
bis 75 %
bis 75 %
INT Marke
z. B. Schweiz, Großbritannien, USA
Gerne betreuen wir Sie auch international bei der Anmeldung von Marken. Häufige Länder sind z. B. Schweiz, Großbritannien, USA, Kanada, Australien, China, ...
auf Anfrage
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
 
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
 
Gefördert werden die Amtsgebühren. Bei Markenanmeldungen außerhalb der EU beträgt die Förderung nur 50 % statt 75 %:
 
- Erstattung von 50 % der Amtsgebühren für Marken außerhalb der EU
(z. B.: Schweiz, Großbritannien, USA)
 
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
bis 50 %
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Kann ich das nicht selbst erledigen?

Knallhart gefragt: Wie viele Seiten haben Sie zum Thema Markenschutz nicht nur gelesen, sondern tatsächlich gelernt?

Knallhart gesagt: Markenrecht sieht für Laien kindereinfach aus: ein wenig im Markenregister googlen und alles ist klar. In der Realität ist Markenrecht jedoch hochkomplex. Das umfangreichste Buch in unserem Bücherregal dreht sich “nur” um deutsches Markenrecht. 3926 Seiten. Über 50.000 Behörden- und Gerichtsentscheidungen. Ein Laie ohne tausende Seiten Know-how im Kopf und ohne jahrelange Erfahrung im Markenrecht hat nicht die geringste Chance, seine Marke vor Klagen abzusichern.

Es gibt keine Möglichkeit zur Erfolgskontrolle. Die Eintragung in das Markenregister ist nur ein scheinbares Erfolgserlebnis. Die Markenregister prüfen nämlich nur ganz wenige Formalvoraussetzen. Wer nicht gerade den Begriff “Wellnesshotel” für sein Hotel mit warmen Pools (nicht kennzeichnungskräftig), den Begriff “Apfel” für seine neue Birnensorte (irreführend), “Du Arsch” (sittenwidrig) oder ein Staatswappen (Hoheitszeichen) registrieren will, schafft also die Eintragung seiner Marke. Sicherheitsgewinn: null.

Die bloße Eintragung schützt also nicht vor Klagen aufgrund der Verletzung früherer Rechte, weil die Markenregister nicht prüfen, ob eine neue Marke frühere Rechte verletzt.

Doch es kommt noch bitterer. In der Theorie sollten Inhaber älterer Marken eine Verletzung ihrer Rechte durch jüngere Marken im Widerspruchsverfahren, also innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung der jüngeren Marke geltend machen. In der Praxis überwachen die Inhaber früherer Marken ihre Marke jedoch nicht ständig. Das hat zur Folge, dass Markeninhaber ihre Rechte nicht im Widerspruchsverfahren, sondern erst Jahre später geltend machen, wenn Sie die Marke zufällig entdecken.

Wer auf professionelle Recherche und Beratung verzichtet, hat daher keine Möglichkeit zur Erfolgskontrolle, sondern das dauerhafte Risiko, das gesamte Investment in die Marke jederzeit zu verlieren.

Wollen Sie diese Ungewissheit in Kauf nehmen? Unser Service kostet deutlich weniger, als später laufend in den Aufbau der Marke investiert wird.

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Wie viel zahle ich, wenn kein Markenschutz möglich ist?

Professioneller Markenschutz beinhaltet unzählige Prüfschritte. Bei jedem Prüfschritt kann ein Hindernis zum Vorschein kommen, das der Anmeldung Ihrer Marke im Weg steht. Unsere Aufgabe ist es, diese Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Das ist aber natürlich nicht immer möglich. Manchmal ist eine neue Marke die einzige Lösung.

Um die Abrechnung einfach und fair zu halten, haben wir daher den Schutz Ihrer Marke in drei Phasen unterteilt. Sollte die Anmeldung nicht möglich sein, dann bezahlen Sie nur die Phase(n), mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde.

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Was, wenn mir Markenschutz zu teuer ist?

Unser geballtes Know-how zum Schutz Ihrer Marke kostet Sie, weil wir sehr effizient organisiert sind, nur wenige hundert Euro.

Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und vermutlich tausende Euro Werbebudget.

Je später Sie Ihre Marke schützen und – noch wichtiger – prüfen lassen, desto größer ist der Schaden, wenn sich dann herausstellt, dass Ihre Marke frühere Rechte verletzt und daher nicht verwendet werden kann.

Wenn Sie wirklich ein Startup mit begrenztem Budget sind, bieten wir Ihnen gerne eine Möglichkeit zur Ratenzahlung.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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