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Eine angemeldete Marke verhindert, dass Mitbewerber unter derselben Firma, Namen, Slogan, Produktbezeichnung oder Logo auftreten, damit am Markt Verwirrung stiften und Ihr Unternehmen schwerer auffindbar machen.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Dieser Wettbewerbsvorteil einer angemeldeten Marke ist nicht nur für große Brands und Labels, sondern auch für kleine Unternehmen ganz leicht leistbar."
So sichern wir Ihr Markenrecht
Als Rechtsanwälte haben wir im Markenrecht eine einzige Aufgabe – wir verschaffen Ihnen Sicherheit für Ihre Investitionen in Ihre Marke.
Halbe Sicherheit gibt es nicht – daher machen wir keine halben Sachen:
- Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch
- Festlegung eines Pauschalpreises je nach Komplexität der Marke
- Schriftliche Erteilung der Vollmacht
- Strategische Auswahl der idealen Markenart(en)
- Klassifikation der Waren und Dienstleistungen gem. NCL 11-2021
- Klassifikation der Bildbestanteile gem. CFE (8)
- Prüfung der Bedeutung in anderen Sprachen
- Festlegung des geografischen Schutzumfanges
- Urheberrechtliche Prüfung
- Wettbewerbsrechtliche Prüfung
- Markenrechtliche Prüfung
- Recherche Markenregister
- Recherche Firmenbücher
- Recherche Geschäftsbezeichnungen
- Recherche geschützte Titel
- Erstellung des Prüfprotokolls samt detaillierter Risikoanalyse
- Finale Besprechung der Ergebnisse
- Durchführung der Markenanmeldung

Harlander & Partner Rechtsanwälte "In einer Markenanmeldung steckt am Ende ein Tag Arbeit – Recherchen, Analysen, Risikobewertung, Beratung.
Unsere Arbeit sichert Ihre Investitionen ab, welche Sie in den nächsten Jahren in den Aufbau Ihrer Marke stecken werden."
Ablauf einer Markenanmeldung
Eine Markenanmeldung gilt für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Dabei entstehen Initialkosten im untersten vierstelligen Bereich. Umgelegt auf das Jahr kostet z.B. der EU-weite Schutz einer Marke inklusive der Rechtsanwaltskosten und der Registrierungsgebühr damit nur wenige hundert Euro pro Jahr.
Sieht man sich den Gegenwert “EU-weiter Schutz der eigenen Produktbezeichnung” an, dann muss man feststellen, dass es für Unternehmen wenig gibt, was vergleichbar günstig und sinnvoll zugleich ist.
Markenrechtsberatung
Im ersten Schritt werden grundlegende Vorfragen überprüft. In welchen Klassen soll die Marke geschützt werden? Ist Ihre Marke überhaupt registrierungsfähig? Wenn ja, in welcher Form? Im Rahmen der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen wird beispielsweise kontrolliert, ob allenfalls ein Freihaltebedürfnis gegeben ist und ob die Marke über Unterscheidungskraft verfügt.
Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit Ihnen die Markenart festgelegt. In Frage kommen beispielsweise eine Wort-, eine Bild- oder eine Wortbildmarke. Jede Variante hat Vorteile, aber auch Nachteile. Zudem wird der Schutzumfang der Marke fixiert, also in welchen Klassen und in welchen Ländern die Marke zu registrieren ist.
Zur Auswahl der zu schützenden Nizza-Klassen analysieren wir den aktuellen Tätigkeitsumfang Ihres Unternehmens, überlegen aber auch mit Ihnen, wohin sich das Unternehmen in Zukunft entwickeln könnte.
Schlussendlich wird der geografische Schutzumfang festgelegt. Am häufigsten werden Marken in der EU, in Österreich und in Deutschland registriert. Aber auch internationale Markenanmeldungen in der Schweiz oder in den USA sind keine Seltenheit.
Markenprüfung
Erst, wenn diese Grundlagen geklärt sind, ist eine Ähnlichkeitsrecherche und die markenrechtliche Analyse des Ergebnisses möglich. Im Kern geht es um die Feststellung, ob die einzutragende Marke mit bereits bestehenden Marken verwechslungsfähig ist. Zur Frage, wann Verwechslungsgefahr vorliegt, existiert eine umfang- und facettenreiche Rechtssprechung.
Selbst als Markenrechtsexperte hat man an dieser Stelle die eine oder andere harte Nuss zu knacken. Laien können an diesem Punkt nur durch Zufall zum korrekten Ergebnis kommen. Die markenrechtliche Analyse führt je nach deren Ausgang entweder zur Freigabe der Eintragung oder zur Erstellung einer Risikoeinschätzung.
Markenregistrierung
Im Anschluss an die Markenähnlichkeitsprüfung erfolgt die Markenregistrierung. Diese besteht aus der Abwicklung des Eintragungsverfahrens, also der Erstellung sämtlicher Unterlagen, der Einreichung beim zuständigen Markenamt und der Korrespondenz mit dem Markenamt.
Im Fall von Widersprüchen Dritter gegen die Markenregistrierung startet ein eigenes Widerspruchsverfahren, in welchem die Widersprüche zu bearbeiten und entkräften sind.
Markenmonitoring
Nach Eintragung der Marke bieten wir gerne weitere Leistungen wie die laufende Überwachung der Marke auf Verletzungen durch Dritte oder die Sicherstellung der Verlängerung Ihrer Marke rechtzeitig vor Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer an.
Marke jetzt anmelden
Sie wollen eine Marke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!
Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.
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