Gratis Videokonferenz
Online Terminauswahl
Online Terminauswahl

Eine rein österreichische Marke kann sowohl für ausschließlich lokal agierende Unternehmen, aber auch als zusätzlicher Sicherheitsanker im Rahmen einer großangelegten Markenstrategie Sinn machen.

Marken in Deutschland

Die Registrierung einer nationalen, nur in Deutschland gültigen Marke ist beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorzunehmen.

Think big

Die alleinige Anmeldung einer rein deutschen Marke macht für die wenigsten Unternehmen Sinn. Wer nicht ausschließlich lokal agiert, muss größer denken.

So ist für einen Betreiber eines deutschsprachigen Webshops nicht nur Deutschland, sondern auch die deutlich finanzkräftigere Schweiz von Relevanz. Auch das kleine Österreich vergrößert den Markt um 10 % – wer will auf diese Steigerung freiwillig verzichten? Dazu kommen große deutschsprachige Gebiete in Franzreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien. Eine EU Unionsmarke in Kombination mit einer IR-Marke für die Schweiz würde daher deutlich mehr Sinn machen als eine rein deutsche Marke.

Umgekehrt kann eine nationale deutsche Marke auch für global agierende Marken als zusätzlicher Schutz Sinn machen. Existiert nur eine Unionsmarke und geht diese verloren, dann ist der Markenschutz zur Gänze verspielt. Existieren hingegen zusätzlich nationale Marken, dann geht je nach Szenario nur der Schutz in einem Staat verloren. Diese Sicherheit können sich jedoch in der Regel nur sehr finanzstarke Unternehmen leisten.

Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Markenschutzgesetz

Die rechtliche Grundlage für die nationale Marke in Deutschland ist im Markenschutzgesetz festgeschrieben.

Verfahren vor dem DPMA

Die Antrag auf Registrierung einer nationalen Marke in Deutschland ist direkt beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzubringen.

Das deutsche Patent- und Markenamt unterzieht den Antrag im ersten Schritt einer Formalprüfung und einer Gesetzmäßigkeitsprüfung. Sind alle Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, dann wird die Marke in das deutsche Markenregister eingetragen.

Danach läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Inhaber früherer Rechte sehr einfach Widerspruch gegen die neue Marke erheben und die rückwirkende Aufhebung der Registrierung beantragen können. Im Fall der Erhebung eines Widerspruchs wird ein eigenständiges Widerspruchsverfahren geführt.

Der Widerspruch ist aber nicht die einzige Möglichkeit für Inhaber früherer Rechte gegen eine neue Marke vorzugehen. Auch Jahre nach der Eintragung können Inhaber früherer Rechte noch auf Löschung einer Marke klagen.

Das scheinbare Erfolgserlebnis “Eintragung der Marke” schützt daher weder gegen einen Widerspruch noch gegen eine Löschungsklage. Der Grund dafür ist einfach: Die wichtigste Frage, nämlich ob die Marke frühere Rechte verletzt, wird vom Patentamt vor der Eintragung gar nicht geprüft.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Schutz vor Widersprüchen und Löschungsklagen bietet nur eine professionelle Recherche vor Durchführung der Anmeldung."
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Schutzdauer

Der Schutz einer nationalen österreichischen Marke gilt für die Dauer von 10 Jahren und ist beliebig oft durch Bezahlung der Erneuerungsgebühr um weitere 10 Jahre verlängerbar.

Gebühren

Die Gebühren hängen von der Anzahl der zu registrierenden Klassen und dem gewählten Verfahren ab.

Anwaltskosten

Unsere Kosten für die Markenprüfung und die anwaltliche Vertretung bei der Markenanmeldung hängen von der Komplexität der Markenanmeldung ab. So kann eine Markenanmeldung beispielsweise auch wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen, welche zusätzlich zu prüfen sind.

Vorteile der nationalen Registrierung

Der Hauptvorteil der nationalen Markenanmeldung ist zugleich ihr größter Nachteil: der geografisch sehr begrenzte Schutzumfang. Während eine Unionsmarke die Marken aller nationalen Markenregister aller EU Staaten als “Gegenspieler” hat, sind Marken in anderen nationalen Markenregistern für eine rein nationale deutsche Marke kein Problem.

Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Alternative: EU Unionsmarke

Wird der Markenschutz in mehreren EU-Staaten angestrebt, dann ist eine Unionsmarke eine interessante Alternative zu nationalen Marken. Die nationalen Marken bieten mehr Sicherheit, weil sie im Gegensatz zur Unionsmarke von anderen nationalen Marken in ausländischen Markenregistern nicht berührt werden. Preislich ist jedoch die Unionsmarke spätestens ab dem dritten EU-Staat deutlich günstiger.

Kleine Unternehmen wählen daher aus Kostengründen meistens die Unionsmarke.

Alternative: Internationale IR-Marke

Für Nicht-Österreicher ist es oft einfacher, statt einer nationalen deutsche Marke eine internationale IR-Marke mit Geltungsbereich Deutschland zu registrieren.

Gratis Erstgespräch

Jetzt Wunschtermin wählen:

Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

Ihre Ansprechpartner