Das Wichtigste zuerst

Die Markenregister prüfen bei der Anmeldung einer Marke nicht, ob die Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie die Marke “Coca-Cola” zur Anmeldung bringen, wird diese anstandslos eingetragen.

Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke wurde eingetragen” schützt Sie daher “nur” vor späteren Nachahmern, nicht jedoch vor Klagen durch Inhaber älterer Rechte.

Das Risiko einer Klage durch Inhaber älterer Rechte kann nur durch eine umfassende rechtliche Prüfung vor der Markenanmeldung minimiert werden.

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Die Amtsgebühren einer EU-Marke setzen sich wie folgt zusammen:
– erste Nizzaklasse: € 850
– zweite Nizzaklasse: € 50
– ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
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KMUs werden derzeit bei Erhalt der Förderung bis zu 75 % der Amtsgebühren durch den KMU-Fond der Europäischen Kommission zurückerstattet.
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Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
– ersten drei Nizzaklassen: € 290
– ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
ab € 290
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Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
– ersten drei Nizzaklassen: € 280
– ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
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Als Rechtsanwälte GmbH verfügen wir über eine verpflichtende Haftpflichtversicherung in der Höhe von € 2.500.000 (Deutschland) bzw. € 2.400.000 (Österreich). Bei Bedarf ist in Deutschland zudem eine individuelle Höherversicherung z. B. auf € 5.000.000 möglich. Für Sie interessant: unsere Kanzlei hatte bisher noch keinen Versicherungsfall.
Wir beraten Sie via Videokonferenz zur optimalen Anmeldestrategie und klären Ihre Fragen zu den beauftragten Serviceleistungen.
Wir prüfen anhand derselben Kriterien wie die Markenämter, ob Ihre Marke die gesetzlichen Voraussetzung für eine Eintragung erfüllt.
Wir legen in Absprache mit Ihnen die optimalen Nizzaklassen für die unter Ihrer Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen fest. So erhält Ihre Marke den maximalen Schutzumfang.
Ältere identische Marken stellen das höchste Risiko für Ihre Marke dar und werden daher als erstes recherchiert.
Auch ältere nicht identische, aber ähnliche Marken können gegen ihre Marke vorgehen. Diese Recherche ist aufgrund der Vielzahl der möglichen Ähnlichkeiten (z. B. Schreibweise, Aussprache, Form) von Laien ohne Kenntnis der hunderten Gerichtsurteile zu diesem Thema nicht bewältigbar.
Die erste Grobauswertung dient zur Bewertung der Erfolgschancen und der Beantwortung der Frage, ob die Marke die ersten Prüfungen bestanden hat.
Aufgrund der Ergebnisse der ersten Auswertung erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht mit klaren Handlungsempfehlungen.
Auch der ältere Name einer Firma kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Bei der EU-Marke macht dieser Umstand sohin eine Recherche in allen Handelsregister aller EU-Staaten unumgänglich.
Auch eine nicht im Markenregister oder im Handelsregister eingetragener Geschäftsbezeichnung, z. B. “QWERTZ Blumenladen” kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Nicht eingetragen bedeutet, dass nicht “nur” Register durchzusehen, sondern eine breitflächige Recherche notwendig ist.
Auch eine ältere Domain kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Daher sind auch bestehende Domains zu recherchieren. Angesichts von Milliarden Websites, die ähnlich lauten können, keine triviale Aufgabe.
Auch ein älterer Werktitel, z. B. eines Buches, kann ein Risiko für eine spätere Marke darstellen. Für Werktitel existieren jedoch keine Register, daher ist breitflächig zu recherchieren.
Wir prüfen im Detail, ob an Ihrem Begriff oder Ihrem Logo alle Rechte für eine Nutzung als Marke vorliegen bzw. rechtskonform übertragen wurden.
Wir prüfen, ob die Marke wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße wie unzulässige Spitzenstellungswerbung beinhaltet.
Im Rahmen der Detailauswertung werden die Ergebnisse aller Recherchen rechtlich umfassend analysiert, Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.
Aufgrund der Vielzahl älterer Marken ist bei der Anmeldung neuer Marken oft Kreativität gefordert, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Hier nicht aufzugeben und Lösungen zu finden, ist unsere Spezialität.
Bequem abfragebare Markenregister und online Anmeldeformulare lassen Schutz eine Marke einfach aussehen. Der Eindruck ist unrichtig. Nicht umsonst hat das wichtigste Buch zum deutschen Markenrecht 3970 Seiten. Aufgrund unseres Know-hows bewahren wir auch in schwierigen Fällen den Durchblick und geben Ihnen eindeutige Handlungsempfehlungen, um sicher und ohne Rechtstsreit an das Ziel zu kommen.
Am Ziel 🙂 Natürlich wickeln wir auch das gesamte Anmeldeverfahren beim zuständigen Markenamt bis zur Veröffentlichung der Marke im Markenregister für Sie ab.
Nach der Markenregistrierung können die EU-Marke und die deutsche Marke zusätzlich bei der Amazon Brand Registry angemeldet werden. Dies bringt Ihnen als Händler massive Vorteile. Den notwendigen Verifizierungscode erhalten Sie von uns.
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Top 5 – Irrtümer zum Markenschutz

1 Wenn ich eine Marke anmelde, muss diese markenrechtlich geprüft werden.

Nicht nur – das wäre zu wenig. Eine Marke hat auch firmenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte – auch diese sind zu prüfen. Ohne umfassende Prüfung droht der Verlust der eigenen Marke auch noch Jahre nach der Eintragung. Wollen Sie Ihr Investitionen in Ihre Marke wirklich riskieren?

2 Das Markenamt prüft, ob meine Marke frühere Rechte verletzt.

Nein. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn bereits eine identische Marke eingetragen wäre, würde das Markenamt die Eintragung vornehmen. Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke eingetragen” bietet diesbezüglich also keinen Schutz – das leistet ausschließlich eine umfassende kennzeichenrechtliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke.

3 Eine Recherche im Markenregister schützt vor der Verletzung früherer Rechte.

Nein. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Zusätzlich sind Namen, Firmennamen, Geschäftsbezeichnungen und teilweise urheberrechtlich geschützte Werktitel in unterschiedlichsten Registern und Datenbanken zu recherchieren – bei einer Unionsmarke quer durch Europa.

4 Wenn keine identische Marke existiert, kann ich die Marke schützen.

Nein. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten. Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?

5 Die Ähnlichkeitsrecherche ist in den gewünschten Klassen durchzuführen.

Nein. Das wäre zu wenig. Eine Verwechslungsgefahr kann auch bei Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Die Ware “Computer” und die Dienstleistung “Datenverarbeitung” sind beispielsweise in unterschiedlichen Klassen. Das ist noch einfach. Aber hätten Sie daran gedacht, bei einer Recherche für “Trinkgläser” auch nachzusehen, ob es verwechslungsfähige Marken in der Klasse für “Getränke” gibt?

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