Klangmarke / Hörmarke
Klangmarke / Hörmarke
Eine Klangmarke, auch Hörmarke genannt, besteht aus Tönen oder Melodien.
Voraussetzungen
Früher mussten auch Klangmarken grafisch darstellbar sein. Das war bei Melodien weitgehend unproblematisch, nicht jedoch bei Alltagsgeräuschen. Dieses Erfordernis ist mittlerweile weggefallen. Die grafische Darstellung einer Klangmarke erfolgt in Notenschrift oder Sonagramm. Ebenso zulässig ist die Einreichung als digitale Tondatei.
Unterscheidungskraft
Einer Klangmarke muss – wie jeder Marke – auch abstrakte Unterscheidungseignung zukommen. Dies wird bei langen, kaum einprägsamen Melodien nicht der Fall sein. Umgekehrt sind auch Klangmarken, welche nur aus einem einzigen Ton bestehen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig. Auch die bloße akustische Wiedergabe eines Textes durch Gesang wird regelmäßig nicht als markenfähig angesehen. Etwas anderes ist es, wenn der Gesang zusätzlich mit einer Melodie unterlegt wird – hier kommt der Klangmarke regelmäßig abstrakte Unterscheidungseignung zu.
Waren und Dienstleistungen dürfen auch nicht durch die Klangmarke beschrieben werden. Beispielsweise ist das Muhen einer Kuh nicht unterscheidungskräftig für Milch.
Beispiele
Eine der bekanntesten Klangmarken ist die Tüdeldüdü-Melodie der Deutschen Telekom AG. Andere eingetragene Klangmarken sind etwa das Brüllen des MGM-Löwen oder das Knallen eines Sektkorkens der Henkell & Co. Sektkellerei KG.
Andere Markenarten
Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken
Kosten einer Klangmarke / Hörmarke
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