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OLG Wien 33R48/20a – Verfahrensunterbrechung
OLG 33R48/20a: Ein Unterbrechungsbeschluss ist nur wirksam, wenn den Parteien zuvor die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet wurde.
OLG Wien 33R72/20f – Verfahrensunterbrechung
OLG 33R72/20f: Zur Auslegung der Bestimmungen im österreichischen Markenrecht kann der Richter die Rechtsprechung des EuGHs heranziehen.
OLG Wien 33R18/21s – Verfahrensunterbrechung
OLG 33R18/21s: Die Unterbrechung des Widerspruchsverfahrens ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts.