Abmahnungen
Abmahnungen kommen besonders im gewerblichen Rechtsschutz, im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Markenrecht vor.
Definition “Abmahnung”
Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben. Damit fordert der Abmahner den Abgemahnten auf, die Verletzung der Rechte des Abmahners ab sofort zu unterlassen.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Eine Abmahnung bedeutet daher immer einen sofortigen Handlungsbedarf. Wer schnell reagiert, hat deutlich bessere Karten. Die Praxis zeigt auch, dass viele Abmahner ein Antwortschreiben vom Abgemahnten selbst nicht ernst nehmen, sondern den Druck immer weiter erhöhen, solange kein Anwalt antwortet."
Rechtlicher Hintergrund
Theoretisch könnte der Abmahner auch Klage bei Gericht einbringen, ohne vorher eine Abmahnung zu versenden. Diese Vorgangsweise wäre jedoch für den Abmahner äußerst riskant:
- Der Gesetzgeber will eine Überlastung der Gerichte verhindern. Daher soll der Kläger den Beklagten vorab kontaktieren, um den Rechtsstreit außergerichtlich zu legen. Unterlässt der Kläger die außergerichtliche Aufforderung, dann “bestraft” der Gesetzgeber den Kläger in Form eines Kostenrisikos.
Das funktioniert wie folgt: Wenn der Beklagte das Klagebegehren sofort zu Beginn des Gerichtsverfahrens anerkennt und auch sonst über die eigentliche Rechtsverletzung hinaus keinen Anlass zur Klage gegeben hat, dann hat der Kläger das Gerichtsverfahren zwar gewonnen, muss aber trotzdem alle Verfahrenskosten tragen. - Ebenso ist es denkbar, dass der Abmahner (ohne Absicht) zu Unrecht abmahnt, z.B. weil er nicht den vollen Sachverhalt kannte. Auch in diesem Fall profitiert der Abmahner von einer kostengünstigen außergerichtlichen Klärung.
Missbräuchliche Abmahnungen
Grundsätzlich wäre eine Abmahnung daher ein sinnvolles, gesetzlich vorgesehenes Instrument zur außergerichtlichen Regelung von Rechtsstreitigkeiten.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Die Praxis ergibt jedoch ein anderes Bild. Die Quote der missbräuchlichen Abmahnungen ist enorm hoch. Zirka zwei Drittel aller Abmahnungen, welche wir von Abmahnopfern zur Prüfung erhalten, sind entweder gänzlich unberechtigt oder überhöht."
Als Hilfestellung zeigen wir in diesem Artikel, wie wir bei der Überprüfung von Abmahnungen vorgehen. Zudem bieten wir eine kostenlose Erstanalyse der Abmahnung durch unsere Rechtsanwälte an.
Prüfung von Abmahnungen
Wir gehen bei der Überprüfung von Abmahnungen Schritt für Schritt vor:
1. Vorliegen der Rechtsverletzung
Das Wichtigste zuerst: liegt die behauptete Rechtsverletzung überhaupt vor? Bei zahlreiche Abmahnungen ist das nicht der Fall.
Im Urheberrecht ist diese Frage in der Regel einfach lösbar. Wer ein fremdes Werk nutzt, muss den Nachweis erbringen, dass er zu der Nutzung des Werkes berechtigt ist.
Im Wettbewerbsrecht und im Markenrecht ist die Rechtslage hingegen in vielen Fällen aufgrund der uneinheitlichen Gerichtsurteile nicht eindeutig. Diese Unsicherheit kann aus Sicht des Abgemahnten strategisch durchaus ein Vorteil sein. Die Entscheidung des Abmahners, Klage bei Gericht einzureichen, wird nämlich deutlich schwieriger, sobald sich Risiken abzeichnen.
2. Legitimation der Abmahners
In Urheberrechtsfällen hat der Abmahner seine Rechte am Werk zu belegen. Dieser Nachweis kann bei Unternehmen, die fremde Rechte aufkaufen und verfolgen, aufwendig nachzuprüfen sein.
Im Wettbewerbsrecht sind auch sogenannte Schutzverbände zur Abmahnung berechtigt, wenn diese die Voraussetzung dazu erfüllen. Speziell bei kleineren Schutzverbänden ist die Legitimation zur Geltendmachung der Ansprüche oft jedoch zweifelhaft und unbedingt nachzuprüfen.
3. Tragweite der Unterlassungserklärung
Abmahner fordern oft eine deutlich zu weit gehende Unterlassungserklärung. Für den Abgemahnten ist das brandgefährlich, da er so in Zukunft deutlich leichter wieder mit neuen Forderungen konfrontiert werden kann.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Ohne Übertreibung: einzelne Wörter können bei der Unterlassungserklärung bedeutende Unterschiede bewirken. Wer eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung unterschreibt, riskiert dementsprechend viel."
4. Höhe der Konventionalstrafe
Die Abgabe der Unterlassungserklärung soll in der Regel strafbewehrt erfolgen. Dabei muss sich der Abgemahnte für den Fall einer neuerlichen Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe verpflichten.
In Österreich ist die Verpflichtung zu einer Konventionalstrafe jedoch nicht zwingend notwendig. Der Abgemahnte kann sich stattdessen auch zur Abgabe eines vollstreckbaren, notariellen Vergleichs bereiterklären. Diese Vorgangsweise reduziert das Folgerisiko für den Abgemahnten deutlich.
5. Höhe des Streitwertes
Der Streitwert einer Rechtssache ist die Basis für die Berechnung der Anwaltskosten. Zu hoch angesetzte Streitwerte findet man insbesondere in Urheberrechtsfällen.
6. Höhe der Anwaltskosten
Besteht die Abmahnung zu Recht, dann hat der Abmahner einen Anspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten. Die Höhe dieser Kosten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltstarif und variieren je nach Streitwert sowie je nach den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Leistungen.
In vielen Fällen ist eine erhebliche Kostenreduktion erzielbar.
7. Risiko der Abmahnung
Als letzter Schritt erfolgt eine Gesamtbewertung aller Faktoren. Diese gibt eine Antwort auf folgende Fragen:
- Ist die vollständige Abwehr der Abmahnung realistisch?
- Bestehen Möglichkeiten, die rechtlichen Folgen zu entschärfen?
- Ist eine Reduktion der finanziellen Forderungen möglich?
- Wie ist weiter vorzugehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen?

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Eine korrekte Einschätzung dieser Fragen ist nur mit Erfahrung möglich. Riskieren Sie daher im Fall einer Abmahnung keinen Alleingang. Ich unterstütze Sie gerne."
anwaltliche
Ersteinschätzung
Erfahrung
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übernehmen
die Abwicklung
Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Aufgrund der vielen Möglichkeiten der Abmahner zu tricksen, ist ausnahmslos jede Abmahnung anwaltlich zu überprüfen. Das gilt auch, wenn die Abmahnung auf den ersten Blick berechtigt aussieht.
Rechtsanwalt Peter Harlander beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Daher kennt er die Tricks der Abmahner, um möglichst hohe Forderungen zu konstruieren.
Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Abmahnung und besprechen die weitere Vorgangsweise.