Aktuell verschickt die “Datenschutzabmahngesellschaft” Quadracir UG aus München Abmahnungen aufgrund mangelhafter Datenschutzerklärungen. Die Schreiben gehen als PDF massenhaft an Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich. Die Betroffenen sollen innerhalb von 5 Tagen einen Betrag von 367,32 Euro zahlen.
Konkret wirft die “Abmahngesellschaft” Websitebetreibern vor, den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO nur mangelhaft nachzukommen sowie über keine oder nur eine mangelhafte Datenschutzerklärung zu verfügen.
Schutzverband rät, auf Schreiben nicht zu reagieren
Der Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb geht von rechtsmissbräulichen Abmahnungen aus. Hinter der UG steht laut dem Verband ein 1992 geborener Österreicher der jedoch keine Abmahnberechtigung hat, da eine solche sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Recht lediglich einem Verband mit ausreichender Mitgliederzahl oder Mitbewerbern zusteht.
Der Schutzverband rät allen Betroffenen, auf dieses Schreiben nicht zu reagieren und will in weiterer Folge einschreiten und zur Unterlassung der rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen auffordern.
Sie haben eine solche Abmahnung erhalten? Kontaktieren Sie Datenschutzanwalt Mag. Peter Harlander.
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