Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., kurz IDO-Verband, zählt zu den aktivsten deutschen Abmahnvereinen. Deutsche Webshopbetreiber und ebay-Händler gehören zu den bevorzugten Abmahnzielen. Aber auch österreichische Unternehmen geraten immer wieder ins Visier des Vereins, wenn sie ihre Produkte – meist über einen Webshop – auch Kunden in Deutschland anbieten und sie somit auch auf dem deutschen Markt aktiv sind.

Darf der IDO-Verein Unternehmen abmahnen?

Verbände zum Schutz des Wettbewerbes dürfen grundsätzlich abmahnen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in Deutschland und in Österreich unterschiedlich. Der IDO-Verband als deutscher Verband muss die strengeren Voraussetzungen des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllen.

Grundvoraussetzung für die Berechtigung zur Abmahnung ist, dass es sich um einen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen handelt. Zudem müssen dem Verein eine erhebliche Zahl an Mitgliedern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf dem selben Markt vertreiben. Schlussendlich muss der Verein imstande sein, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen.

Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Verband wie der IDO-Verband einen Händler abmahnen oder klagen.

Ja, der IDO-Verband darf grundsätzlich abmahnen

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erfüllt alle Voraussetzungen, um Onlinehändler abmahnen zu dürfen. Er ist ein rechtsfähiger Verband, verfügt laut eigenen Angaben über mehr als 2000 Mitglieder aus verschiedenen Branchen und kommt seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach.

Gerichtsentscheidungen, die dem Verband die Klagsbefugnis absprechen, sind eher Einzelfälle.

Einmal wurde die Klagsbefugnis des IDO-Verbands beispielsweise verneint, als dieser gegen einen Comic-Händler gerichtlich vorging. Als Begründung nannte das Gericht, dass dem Verein nicht genügend Mitglieder angehören, die ebenfalls mit Comics oder ähnlichen Produkten auf dem selben Markt vertreten waren.

In einem anderen Verfahren wurde dem IDO-Verband in einer Gerichtsentscheidung die Klagsbefugnis aufgrund mangelnder personeller Ausstattung verwehrt.

Wir beraten Sie bei einer Abmahnung durch den IDO-Verband

Obwohl der IDO-Verband grundsätzlich berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen, so kann dies daher im Einzelfall durchaus anders aussehen. Auch inhaltlich bestehen die Abmahnungen des IDO-Verbandes nicht immer zu Recht.

Eine fundierte rechtliche Prüfung der Abmahnung ist daher immer notwendig – auch dann, wenn die Abmahnung am ersten Blick berechtigt aussieht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sollten Sie eine Abmahnung des IDO-Verbands erhalten haben, dann unterziehen wir die Abmahnung gerne im Rahmen unseres kostenlosen Erstgesprächs einer ersten anwaltlichen Einschätzung und beraten Sie bezüglich der weiteren Vorgangsweise.

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