
Ein großes Thema war die Frage, wann Strafverfolgungsbehörden in Fällen wie jenem des ehemaligen FPÖ-Chefs Heinz Christian Strache auf Handydaten zugreifen dürfen.
Ein großes Thema war die Frage, wann Strafverfolgungsbehörden in Fällen wie jenem des ehemaligen FPÖ-Chefs Heinz Christian Strache auf Handydaten zugreifen dürfen.
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