
Weltweit gebe es rund 90 Millionen Facebook-Seiten. Alle jene, die eine solche Seite betreiben, können laut kürzlich ergangener Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts dafür verantwortlich gemacht werden, wenn im Hintergrund Daten der Nutz gesammelt und verarbeitet werden. Laut dem Datenschutzexperten und Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander ist dieses Urteil eins zu eins auf Österreich umzulegen. Betroffen sind nicht nur Unternehmen und deren Unternehmensseiten auf Facebook, sondern vielmehr auch Privatpersonen.
Urteil richtet sich im Kern gegen Facebook
Der Datenschutzexperte geht davon aus, dass das Urteil im Kern ganz klar Facebook treffen soll. Wenn es keine Facebook-Seiten gibt, können sie auch nicht beworben werden. Ergebnis: Facebook gehen massiv Einnahmen verloren. Ein Versuch also, Facebook zu mehr Datenschutz zu bewegen.
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