
„Schürt Anonymität den Hass im Netz?“ Diese viel und vor allem kontrovers diskutierte Frage griff Redakteur Ralf Hillebrand in einem Artikel der Salzburger Nachrichten vom 10. Oktober 2017 erneut auf – aus gegebenem Anlass. So hat China Anfang Oktober die Klarnamenpflicht für Webforen eingeführt. Deren österreichweite Durchsetzung forderten PR-Berater Wolfgang Rosam und seine Initiative „Die Meinungsmutigen“ bereits im Jahr 2014. Dies sei die einzige Möglichkeit, eine „demokratisch reife und faire“ Diskussionskultur im Netz zu etablieren.
Etwas ambivalenter blickt der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) auf die Thematik: Man spreche sich zwar grundsätzlich für Klarnamen aus, betrachte eine solche Neuerung jedoch nicht als ultimative Lösung für die Hassposting-Problematik, da viele User auch mit vollem Namen nicht vor solchen zurückschrecken würden.
Die Frage nach den Konsequenzen für das Nichtentfernen gesetzeswidriger Kommentare beantwortete Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander im SN-Interview: Grundsätzlich sei der Plattformbetreiber nicht für nutzergenerierte Inhalte haftbar. Werde er jedoch über rechtswidrige Inhalte der Nutzer informiert, so sei er dazu verpflichtet, diese binnen 24 Stunden zu löschen. Löscht der Betreiber nicht, wird er ebenfalls haftbar. Das gesamte Risiko liegt hier bei Betreiber – der Benutzer ist ja oft anonym. Eine sinnvollere Lösung sieht Harlander in der Regelung der USA für Urheberrechtsfälle: Dort haben Plattformbetreiber die Möglichkeit, den Verfasser vor die Wahl zu stellen – entweder der Eintrag wird gelöscht oder er gibt seine Personendaten zum Zweck der gerichtlichen Klärung der angeblichen Urheberrechtsverletzung preis.
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