
SN Redakteur Ralf Hillebrand beschäftigte sich eingehend mit allen Facetten des digitalen Nachlasses. Am ersten Blick könnte dies als Randthema erscheinen. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Zahl der toten Nutzer die Zahl der lebenden Nutzer überholen würde.
Für uns war dieser Artikel ein Paradebeispiel, warum wir die Zusammenarbeit mit Journalisten schätzen und fördern.
Im Interview von Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander stand klar der Persönlichkeitsschutz im Vordergrund. Eine automatische Weitergabe der Kommunikationsinhalte des Verstorbenen an seine Erben ist seiner Ansicht nach abzulehnen. Zu leicht könnten Inhalte enthalten sein, die sicher nicht zur Weitergabe an Dritte gedacht waren.
Eine vollkommen konträre Forderung vertritt Univ. Prof. Dr. Sylvia Hahn, Historikerin und Vizerektorin der Universität Salzburg. Digitale Nachlässe sollten nach einer gewissen Zeit der Allgemeinheit und damit der Forschung zugänglich werden. Sonst würden wertvolle Informationen über das Alltagsleben unserer Zeit für immer verloren gehen.
Genau diese Gegensätze machen Recht so interessant. Gute Gesetze und Urteile schaffen es, solche Gegensätze zu vereinbaren. Daher, liebe Journalisten, stellt uns Fragen! Wir sind immer neugierig, was wir aus euren Antworten lernen können.
Den gesamten Artikel lesen Sie bei den Salzburger Nachrichten.
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