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Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Fotografieren verboten

Ein österreichischer Gastronom sorgte kürzlich für Schlagzeilen, weil er seinen Gästen verboten hat, seine Speisen zu fotografieren. Darf er das überhaupt? Das fragte sich auch Radio Salzburg in seiner Sendung “Mittagszeit” vom 16.10.2019.

Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander war gemeinsam mit Ernst Pühringer, Wirtesprecher in Salzburg, zu Gast im Studio und beantwortete diese und weitere Fragen, die Zuhörer gestellt haben. Was den Gastronomen betrifft so ist klar, dass es das Hausrecht erlaubt, Gästen zu verbieten nach Betreten des Gebäudes Fotos zu machen und zu veröffentlichen. Man kennt das zwar eher aus einem Museum, aber grundsätzlich ist ein solches Verbot auch in einem Restaurant möglich.

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