Juicy Fields
Der Fall Juicy Fields
Im Fall Juicy Fields sollen Anleger und Anlegerinnen nach dem aktuellen Ermittlungsstand der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund 400 Millionen Euro verloren haben.
Juicy Fields wurde als Growdgrowing-Projekt angepriesen. Bei Growdgrowing handelt es sich um den gemeinschaftlichen Anbau und Verkauf von Pflanzen. Konkret sollten medizinische Cannabis- und CBD-Produkte hergestellt und verkauft werden.
Die Versprechungen haben sich nicht erfüllt. Tausende enttäuschte und geprellte Anleger und Anlegerinnen bangen um ihre Investition.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Die Beteiligung am Strafverfahren bietet Ihnen eine risikolose Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen."
Unsere Doppelzulassung in Österreich und Deutschland macht uns dabei zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen.
Stand der strafrechtlichen Ermittlungen
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt im Fall Juicy Fields bereits seit Februar 2023.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist die spezialisierte Staatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für das gesamte Österreich zur Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte. In Wirtschaftsstrafsachen ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei Delikten mit einer Schadenssumme ab fünf Millionen Euro zuständig.
Das Verfahren wird gegen fünf Beschuldigte, einen Verband und unbekannte Täter wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betruges geführt. Dazu wurden bisher eine Hausdurchsuchung, zahlreiche Kontoöffnungen sowie die Einvernahmen von mehr als tausend Opfern durchgeführt.
Die genaue Schadenssumme steht noch nicht fest, derzeit geht die WKStA in Österreich von 5.500 geschädigten Anlegern und Anlegerinnen und einem mutmaßlichen Gesamtschadensbetrag in der Höhe von 19 Millionen aus. Europaweit soll der Schaden mehr als 400 Millionen Euro betragen.
Aufgrund des Verdachts einer besonders hohen Schadenssumme wird der Fall Juicy Fields also von einer besonders eingerichteten und qualifizierten Form der österreichischen Staatsanwaltschaft mit Nachdruck aufgeklärt. Das lässt alle Anleger und Anlegerinnen hoffen, dass zumindest ein Teil der Gelder wieder auftaucht und an die Anleger und Anlegerinnen zur Verteilung gelangt.
Bis zu einem etwaigen rechtskräftigen Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Aufgrund des Ermittlungsstandes ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen. Je früher Sie Ihre Ansprüche geltend machen, umso besser können diese im Verfahren Berücksichtung finden."
Jetzt Ansprüche geltend machen
Aufgrund der enorm hohen Schadenssumme ist nicht ausgeschlossen, dass die Gelder noch nicht vollständig verbraucht sind und Sie einen Teil zurückerlangen können.
Sie können als Anleger bzw. Anlegerin Ihre Forderung auf Rückzahlung Ihrer Investition direkt im Strafverfahren gegen Juicy Fields geltend machen. Das ist in Form eines Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren möglich.
Im Fall eines Schuldspruches bestehen ausgezeichnete Chancen, dass das Strafgericht Juicy Fields auch direkt zur Rückzahlung der Investitionen verurteilt. Der Privatbeteiligtenanschluss ist der effizienteste Weg, um eine Rückzahlung zu erwirken, weil damit ein teures und riskantes Zivilverfahren vermieden werden kann.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Beim Privatbeteiligtenanschluss zahlen Sie nur eine geringe Pauschale. Im Gegensatz zu einem Zivilverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an. Zudem besteht kein Risiko, dass Sie die Anwaltskosten der Prozessgegner bezahlen müssen."
Online Vollmacht erteilen
Unsere Kanzlei bietet ein Paket zur effizienten Geltendmachung Ihrer Forderungen gegen Juicy Fields im Strafverfahren an. Das Paket beinhaltet alle notwendigen Leistungen:
- Vollmachtsbekanntgabe
- Privatbeteiligtenanschluss in Schriftsatzform an das Gericht
- Bezifferung und Nachweis Ihrer Forderung
- Geltendmachung Ihrer Forderung im Strafverfahren
- Akteneinsicht im Strafverfahren
- Regelmäßige Zwischenberichte
- Übermittlung des Urteils / Exekutionstitels
- Abschlussbericht
Sie können uns direkt über diese Website Vollmacht erteilen oder vorab ein kostenloses Erstgespräch führen.

Harlander & Partner Rechtsanwälte "Gerne können wir vorab ein kurzes Gespräch führen. Buchen Sie dazu einfach unser kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz."
Kostenloses Erstgespräch jetzt buchen
Online buchen – sofort Wunschtermin samt Link zur Videokonferenz erhalten:
Alternativ telefonisch buchen:
Wien +43 1 2535923
Linz +43 732 210325
Salzburg +43 662 623323
Graz +43 316 459097
Klagenfurt +43 463 519001
München +49 89 21536610