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In der Strafsache EXW-Wallet ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen zahlreiche österreichische Beschuldigte.

Anleger und Anlegerinnen aus Deutschland können sich dem Strafverfahren in Österreich anschließen und so Ihre Ansprüche kostengünstig geltend machen.

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Der Fall EXW-Wallet

Im Fall EXW-Wallet sollen nach dem aktuellen Aktenstand der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund 40.000 Anleger und Anlegerinnen rund 14 Millionen Euro verloren haben.

Rund um EXW-Wallet existierten mehrere Unternehmen samt entsprechender Bankverbindungen und Kryptowallets, die als „EXWGruppe“ bezeichnet wurden. Den Anlegern und Anlegerinnen wurden in vollmundigen Werbeversprechen hohe Renditen in diverse Investments wie Immobilienprojekte, Handel mit Cryptowährungen und eine eigens geschaffene Cryptowährung namens EXW-Token versprochen.

Statt in die behaupteten Projekte zu investieren, soll die Herkunft und der Verbleib der Investorengelder durch vielfache Transaktionen verschleiert und schließlich zur Finanzierung des eigenen Lebensstils von den Angeklagten behoben worden seien.

Neue Kunden sollen jeweils durch bestehende Kunden auf Gewinnbeteiligungsbasis angeworben worden seien, sodass im Stil eines Pyramidenspiels ein Anreiz geschaffen worden sein soll, möglichst viele neue Kunden dem System zuzuführen.

Die Versprechungen haben sich nicht erfüllt. Tausende enttäuschte und geprellte Anleger und Anlegerinnen bangen um ihre Investition.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Die Beteiligung am Strafverfahren in Österreich bietet Opfern aus Deutschland eine risikolose Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen."

Stand der strafrechtlichen Ermittlungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Fall EXW-Wallet die Ermittlungen teilweise abgeschlossen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist die spezialisierte Staatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für das gesamte Österreich zur Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte. In Wirtschaftsstrafsachen ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei Delikten mit einer Schadenssumme ab fünf Millionen Euro zuständig.

Gegen acht Personen wurde bereits Anklageschrift eingebracht. Das Verfahren ist daher schon sehr weit fortgeschritten.

Diesen Personen werden die Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges (§ 146 ff StGB) und der Geldwäscherei (§ 165 StGB) sowie der Vergehen des Ketten- und Pyramidenspiels (§ 168a StGB) und der kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB) vorgeworfen. Eine der angeklagten Personen befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen gegen weitere 14 Beschuldigte laufen noch. Davon befindet
sich eine Person im Ausland in Auslieferungshaft.

Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Aufgrund des Verdachts einer besonders hohen Schadenssumme wird der Fall EXW-Wallet sohin von einer besonders eingerichteten und qualifizierten Form der österreichischen Staatsanwaltschaft mit Nachdruck aufgeklärt. Das lässt alle Anleger und Anlegerinnen hoffen, dass zumindest ein Teil der Gelder wieder auftaucht und an die Anleger und Anlegerinnen zur Verteilung gelangt.

Bis zu einem etwaigen rechtskräftigen Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Aufgrund des Ermittlungsstandes ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen. Je früher Sie Ihre Ansprüche geltend machen, umso besser können diese im Verfahren Berücksichtung finden."

Jetzt Ansprüche geltend machen

Unsere Rechtsanwälte sind auf die effiziente und kostengünstige Vertretung von Verbrechensopfern in strafrechtlichen Großverfahren mit zahlreichen Opfern spezialisiert.

Unsere Doppelzulassung in Österreich und Deutschland macht uns dabei zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen.

Aufgrund der enorm hohen Schadenssumme ist nicht ausgeschlossen, dass die Gelder noch nicht vollständig verbraucht sind und ein Teil zurückerlangt werden kann.

Sie können als Anleger bzw. Anlegerin Ihre Forderung auf Rückzahlung Ihrer Investition direkt im Strafverfahren gegen EXW-Wallet geltend machen. Das ist in Form eines Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren möglich.

Im Fall eines Schuldspruches bestehen ausgezeichnete Chancen, dass das Strafgericht die Beschuldigten im Fall EXW-Wallet auch zur Rückzahlung der Investitionen verurteilt. Der Privatbeteiligtenanschluss ist der effizienteste Weg, um eine Rückzahlung zu erwirken.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Beim Privatbeteiligtenanschluss zahlen Sie nur eine geringe Pauschale. Im Gegensatz zu einem Zivilverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an. Zudem besteht kein Risiko, dass Sie die Anwaltskosten der Prozessgegner bezahlen müssen."

Online Vollmacht erteilen

Unsere Kanzlei bietet ein Paket zur effizienten Geltendmachung Ihrer Forderungen gegen EXW-Wallet im Strafverfahren an. Das Paket beinhaltet alle notwendigen Leistungen:

Sie können uns direkt über diese Website Vollmacht erteilen oder vorab ein kostenloses Erstgespräch führen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Gerne können wir vorab ein kurzes Gespräch führen. Buchen Sie dazu einfach unser kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz."
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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

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Weitere Juristen: 2

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