Wer gegen wettbewerbsrechtliche Normen verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dem Geschädigten kann insbesondere ein Unterlassungsanspruch und, bei andauerndem Störungszustand, ein Beseitigungsanspruch zustehen. Unter gewissen Umständen kann er auch einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Weitere Rechtsfolgen eines Verstoßes sind Ansprüche auf Urteilsveröffentlichung und Rechnungslegung.
Um die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, besteht darüber hinaus ein Auskunftsanspruch solcher Unternehmer, die Postdienste oder Telekommunikationsdienste anbieten und Namen und Anschriften ihrer Nutzer verarbeiten.
Unter besonders schwerwiegenden Voraussetzungen können auch strafrechtliche Folgen auf den Schädiger zukommen.