Welche Arten von Marken es gibt, haben wir in einem eigenen Artikel „Markenarten“ für Sie aufbereitet.
Damit einer Marke die Vorteile des Markenrechts zukommen, muss sie registriert werden. Bereits bei der Registrierung einer Marke sind die genauen Bereiche anzugeben, in denen eine Marke geschützt werden soll. Dafür gibt es die so genannte Nizzaklassifikation der Waren und Dienstleistungen. So ist eine Marke grundsätzlich nur für jene Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt, für die sie registriert ist. Welche Klassen es gibt und worauf Sie bei der Auswahl achten müssen, lesen Sie im Artikel „Nizzaklassen“.
Voraussetzungen für die Eintragung
Damit eine Marke überhaupt ins Markenregister eingetragen werden kann, muss sie Unterscheidungskraft besitzen. Keine Unterscheidungskraft besitzen rein beschreibende Begriffe oder Gattungsbegriffe wie etwa Berufsbezeichnungen. Die Begriffe „Friseur“, „Tischler“ oder „Maler“ sind mangels Unterscheidungskraft also nicht schützbar. Beschreibend ist ein Begriff immer dann, wenn er für die jeweilige Ware oder Dienstleistung rein beschreibende Angaben enthält. So kann beispielsweise der Begriff „Diesel“ nicht als Marke für Kraftstoff eingetragen werden, für Bekleidung kann dies aber durchaus möglich sein.
Schutzdauer und Gebühren
Nach der Registrierung einer Marke ist diese für zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann freilich immer wieder verlängert werden. Je nachdem ob eine nationale Marke, eine Unionsmarke oder eine internationale Marke eingetragen wird, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Inhalt des Markenrechts
Ist eine Marke einmal registriert, so hat der Inhaber der Marke ein so genanntes Ausschließungsrecht. Das bedeutet, er kann Dritten untersagen, eine gleiche oder ähnliche Bezeichnung für gleiche oder ähnliche Waren- und Dienstleistungen zu verwenden.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen das Markenrecht verstößt, muss mit Unterlassungsansprüchen und unter Umständen auch mit Schadenersatzansprüchen des Markeninhabers rechnen. Zudem kann dieser vom Verletzer auch ein angemessenes Entgelt für die rechtswidrige Verwendung verlangen. Außerdem können auch Ansprüche auf Rechnungslegung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung auf denjenigen zukommen, der in ein Markenrecht eingegriffen hat.
Gerne klären wir alle Ihre Fragen bei unserem monatlichen kostenlosen Markenschutz-Sprechtag.
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