Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Hinsichtlich Werbung für alkoholische Getränke gibt es insbesondere für den Bereich TV- und Radiowerbung gesetzliche Beschränkungen. Für Spirituosen herrscht in Österreich ein generelles Werbeverbot. Spirituosen sind Getränke, deren Mindestalkoholgehalt bei 15 % liegt und die durch destillieren oder Mischen mit anderen Spirituosen gewonnen werden. Laut ORF- und Privatradiogesetz darf Werbung für alkoholische Getränke, die nicht als Spirituosen gelten, wie beispielsweise Bier oder Sekt, nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein. Alkohol darf in der Werbung nicht so dargestellt werden, als würde er den Erfolg steigern. Der Konsum von Alkohol darf nicht als Problemlösung dargestellt werden. Auch das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz sowie das Privatradiogesetz sehen nahezu idente Werbebeschränkungen für Werbung für alkoholische Getränke vor.

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