Das Säuglingsnahrungsgesetz enthält Regelungen hinsichtlich Werbung für Säuglingsnahrung. Demnach muss Werbung für Säuglingsnahrung die erforderlichen Informationen über die richtige Verwendung der Lebensmittel vermitteln.
Die Informationen in der Werbung dürfen nur wissenschaftlich und sachbezogen sein. Werbung für Säuglingsnahrung darf nicht suggerieren, dass Flaschennahrung gleich- oder höherwertig als Muttermilch ist. Außerdem muss Werbung, die an Schwangere oder Mütter von Säuglingen gerichtet ist, eine Reihe von Hinweisen enthalten. Dazu zählen insbesondere:
- Nutzen und Vorzüge des Stillens,
- mögliche negative Auswirkungen von zusätzlicher Flaschennahrung auf das Stillen,
- die sachgemäße Verwendung der industriell hergestellten oder zu Hause zubereiteten Säuglingsanfangsnahrung.
Das Verteilen von Proben in Einzelhandelsgeschäften um Verbraucher zum Kauf von Säuglingsnahrung anzuregen, ist grundsätzlich verboten.
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