Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Das Säuglingsnahrungsgesetz enthält Regelungen hinsichtlich Werbung für Säuglingsnahrung. Demnach muss Werbung für Säuglingsnahrung die erforderlichen Informationen über die richtige Verwendung der Lebensmittel vermitteln.

Die Informationen in der Werbung dürfen nur wissenschaftlich und sachbezogen sein. Werbung für Säuglingsnahrung darf nicht suggerieren, dass Flaschennahrung gleich- oder höherwertig als Muttermilch ist. Außerdem muss Werbung, die an Schwangere oder Mütter von Säuglingen gerichtet ist, eine Reihe von Hinweisen enthalten. Dazu zählen insbesondere:

Das Verteilen von Proben in Einzelhandelsgeschäften um Verbraucher zum Kauf von Säuglingsnahrung anzuregen, ist grundsätzlich verboten.

Lesen Sie auch: “Werbebeschränkungen und -verbote für Tabakprodukte”

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