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Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Wer für KFZ werben will, muss insbesondere das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz beachten. Es verpflichtet den Werbenden dazu, den Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 -Emissionen von KFZ zu informieren. Es müssen daher insbesondere in allen Werbemitteln die offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionswerte des jeweiligen Modells enthalten sein.

Für den Printbereich gibt es besondere Bestimmungen hinsichtlich Werbung für KFZ. Demnach müssen die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionswerten gut lesbar sein und dürfen nicht weniger hervorgehoben sein, als die eigentliche Werbebotschaft. Auch bei nur flüchtigem Lesen müssen die Angaben leicht verständlich sein.

Wer gegen die Bereitstellung der Verbraucherinformationen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 4.000,00 rechnen.

Lesen Sie: “Glücksspiel und Werbung”

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