In Österreich herrscht grundsätzlich ein absolutes Tabakwerbe- und -sponsoringverbot. Davon umfasst sind beispielsweise:
- Werbung für filterlose Zigaretten;
- Werbung für Tabakerzeugnisse, wenn dadurch der Eindruck erzeugt wird, der Genuss von Tabakprodukten sei gesundheitlich unbedenklich;
- Werbung für Tabakerzeugnisse in Form von Comics;
Ausnahmen vom Werbeverbot
Vom Werbeverbot ausgenommen ist insbesondere Werbung, die sich ausschließlich an im Tabakhandel tätige Personen, wie beispielsweise Trafikanten, richtet.
Werbung durch Tabaktrafikanten
Im Trafiklokal und an dessen Außenseite ist es Trafikanten grundsätzlich erlaubt, Werbung für Tabakprodukte anzubringen.
Werbung im Rundfunk
Im Rundfunk, also im TV und Radio, ist jede Form der Werbung für Tabakprodukte verboten.
Warnhinweise
Auf der Packung von Tabakerzeugnissen, die zum Rauchen bestimmt sind, muss auf der Vorderseite ein Warnhinweis angebracht sein. Dieser kann “Rauchen kann tödlich sein” oder ähnlich lauten. Auch die Größe des Warnhinweises betreffend gibt es genaue Vorgaben, die im Tabakgesetz geregelt sind.
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