Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Ärzte

Ärzte dürfen keine Werbung machen, die unsachlich,unwahr ist, oder das Standesansehen beeinträchtigt. Die Ärztekammer hat die Verordnung “Arzt und Öffentlichkeit” erlassen um diese Vorgaben zu präzisieren. Laut der Verordnung ist Werbung dann unsachlich und somit verboten, wenn sie wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen widerspricht. Das Standesansehen wird entsprechend der Verordnung beispielsweise dann verletzt, wenn sich Ärzte über andere Ärzte oder deren medizinische Methoden abschätzig äußern. Noch strengere Werbebeschränkungen gelten für Schönheitsoperationen.

Jedenfalls unzulässig ist Werbung für Arzneimittel und Heilbehelfe. Ärzte dürfen auch keine Werbung für die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln machen.

Gesundheits- und Krankenpflegeberufe

Auch der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Pflegehilfe ist mit Werbebeschränkungen konfrontiert. So ist Werbung, die das berufliche Ansehen der Gesundheits- und Pflegeberufe schmälert, vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Werbung verboten.

Ziviltechniker

Ziviltechnikern, ist jegliche Werbung verboten, die zur Täuschung geeignet ist, verwechslungsfähig oder herabsetzend ist.

Physiotherapeuten

Physiotherapeuten dürfen keine dem beruflichen Ansehen abträgliche Werbung schalten. Insbesondere ist jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Werbung verboten.

Wirtschaftstreuhänder

Wirtschaftstreuhänder müssen ihren Beruf, gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich, unabhängig und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht ausüben. Auch sie dürfen keine dem beruflichen Ansehen abträgliche Werbung schalten.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

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