Dienstleistung oder Schleichwerbung?
Deutsche Influencer sehen sich seit Monaten mit einer regelrechten Abmahnwelle konfrontiert. Grund dafür ist ein Urteil des Berliner Landesgerichtes. Darin führen die Richter aus, dass Influencer auch Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, in denen sie über selbst gekaufte Produkte berichten und keine Gegenleistung für die Veröffentlichung erhalten. Laut dem Datenschutzexperten RA Mag. Peter Harlander ist die Rechtslage jedoch in Österreich anders. Für österreichische Blogger gilt: Selbst gekaufte Produkte müssen nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden.
Den ganzen Artikel mit Tipps zur richtigen Kennzeichnung von Werbung lesen Sie online in den Salzburger Nachrichten.