Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Österreich und Deutschland zugelassen.

Wir verfügen über vier Standorte in Österreich und können so alle Gerichte und Behörden optimal erreichen.

Viele Ausreden hört man zum Datenschutz immer wieder. Besser werden die Ausreden dadurch nicht.

Remarketing funktioniert mit anonymisierten Daten.

Anonym bedeutet, dass keine Identifikation möglich ist. Remarketingtools sind jedoch in der Lage, Websitebesucher auf x-beliebigen Seiten zu identifizieren, um zielgerichtete Werbung auszuspielen. Damit ist dazu alles gesagt.

Wenn nicht anonym, dann sind die Daten zumindest pseudonym.

Pseudonymisierung ist eine Technik zur Verhinderung der Identifizierung des Betroffenen. Remarketingtools verwenden aber Techniken wie UserId, DeviceId, Cookies und Browser Fingerprinting, welche gerade zur Identifizierung der Websitebesucher dienen. Das ist das Gegenteil von Pseudonymisierung.

Ich weiß ja gar nicht, wie meine Websitebesucher heißen.

Das Vorliegen von Namen oder Adressdaten ist zur Anwendung der DSGVO nicht notwendig.

Der Websitebesucher kann die Cookies ohnehin löschen.

Cookies sind die einfachste Methode zur Identifizierung. Remarketingtools setzen zusätzlich Browser Fingerprints ein. So können 90 % der Websitebesucher auch ohne Cookies identifiziert werden. Zudem: nur, weil man es nachher löschen kann, wird Illegales nicht legal.

Ich bin für die Datenverarbeitung von Google, Facebook & Co nicht verantwortlich.

Verantwortlich ist, wer über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung (mit-)entscheidet. Nutzer von Remarketingtools ermöglichen durch die Einbindung der Tools in ihre Website die Datenerfassung und entscheiden auch später durch die Konfiguration der Remarketingmaßnahmen im Backend der Tools, wie die erfassten Daten verwendet werden sollen.

Ich habe gar keinen direkten Datenzugriff.

Laut dem Europäischen Gerichtshof ist es nicht notwendig, dass alle Verantwortlichen direkten Zugriff auf die Daten haben.

Remarketing liegt in meinem berechtigten Interesse.

Die Gerichte und Behörden sehen das anders. In Österreich und Deutschland ist zur Verwendung von Remarketingtools die vorhergehende, informierte, eindeutige und freiwillige Einwilligung des Websitebenutzers erforderlich.

Wer meine Website nutzt, willigt durch Weitersurfen ein.

Eine Einwilligung ist nur durch eindeutige bestätigende Handlung möglich, z.B. durch Ankreuzen einer nicht vorausgefüllten Checkbox oder Klicken eines Buttons. Eine Einwilligung durch bloßes Weitersurfen ist nicht rechtsgültig.

Ich informiere über alle Cookies.

Es geht nicht nur um Cookies, sondern um die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ich warte ab, bis tatsächlich etwas passiert.

Laut Bekanntgabe der Datenschutzbehörden sind bereits unzählige Verfahren anhängig, es ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen.

Jetzt mal ehrlich: es ist fünf nach zwölf. Wer seine Website oder seinen Webshop noch immer nicht datenschutzkonform gestaltet hat, sollte damit loslegen.

Am einfachsten funktioniert die Umgestaltung und die Überprüfung mit den Datenschutztools und dem Website-Audit von legalweb.io, einem Unternehmen von Rechtsanwalt Peter Harlander und zwei Linzer Internetagenturen.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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