SN Ressortleiter Ralf Hillebrand schreibt über die Social-Media-Nutzung im Katastrophenfall. Zu Wort in dem Artikel kommen Internetsoziologe Stephan Humer und Rechtsanwalt Peter Harlander.

Internet-Soziologe Stephan Humer sieht im Katastrophenfall in der regen Social Media-Nutzung primär Vorteile, aber auch Schattenseiten. Als störend empfindet er das digitale Gaffen, welches im Internet kaum verfolgbar ist.

Tatsächlich erlaubt § 38 Abs. 1a Sicherheitspolizeigesetz den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Wegweisung von Unbeteiligten, die durch ihr Verhalten oder ihre Anwesenheit am Ort einer ersten allgemeinen oder sonstigen Hilfeleistung oder in dessen unmittelbarer Umgebung die öffentliche Ordnung stören, indem sie die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammenhang mit einem Unglücksfall behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die von dem Vorfall betroffen sind.

Werden dabei Fotos oder Videos der Opfer der Katastrophe in das Internet gestellt, greifen zahlreiche andere Normen. So kann dies eine Verletzung des Rechts auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG, eine unrechtmäßige Verarbeitung von Daten ohne Einwilligung des Betroffenen gemäß § 6 DSGVO sowie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gemäß § 16 ABGB darstellen.

Wird das Opfer dabei noch dazu beleidigt, greifen zusätzlich die § 6 Mediengesetz und § 115 Strafgesetzbuch.

Opfer von Katastrophen haben daher sehr effektive Möglichkeiten, sich gegen eine Veröffentlichung zur Wehr zu setzen und Schadenersatz zu erlangen.

Trotz der zahlreichen Normen, die Opfer von Katastrophen vor unberechtigter Veröffentlichung schützen, hat Internetsoziologe Stephan Humer am Ende wohl Recht: im Internet werden die Täter zumeist straffrei ausgehen, weil weder Opfer noch Behörden von der Veröffentlichung erfahren.

Kostenloses Erstgespräch jetzt buchen

Jetzt Wunschtermin wählen:

Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

Ihre Ansprechpartner