Erstgespräch
Abwicklung
Pauschalpreis
Markenschutz Pakete
Amtsgebühren
Amtsgebühren
Amtsgebühren
- erste Nizzaklasse: € 850
- zweite Nizzaklasse: € 50
- ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Amtsgebühren
Amtsgebühren
Amtsgebühren
- ersten drei Nizzaklassen: € 290
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Amtsgebühren
Amtsgebühren
Amtsgebühren
- ersten drei Nizzaklassen: € 280
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.

harlander & partner Rechtsanwälte "Noch Fragen? Buchen Sie doch einfach unser kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz."
Unsere Preisgarantie
Natürlich könnten Sie zuerst Start buchen, dann auf Search und schlussendlich auf Complete upgraden, um sicherzustellen, dass Sie für Ihre neue Markenidee nicht Complete bezahlen, aber ohnehin schon an den im Start-Paket inkludierten Prüfungen scheitern.

harlander & partner Rechtsanwälte "Bei uns geht das einfacher. Sie bezahlen immer nur jene Paket-Stufe, mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde."
Preisgarantie Beispiel 1
Sie buchen das Complete-Paket, aber Ihre Marke scheitert bereits an der Prüfung der Schutzfähigkeit, welche auch Bestandteil des Start-Paketes ist.
In diesem Fall unterstützen wir Sie selbstverständlich über die inkludierte Beratung bei der Suche nach einer Lösung, z. B. durch geringfügige Adaptierung Ihrer Marke. Findet sich eine Lösung, dann geht es ohnehin weiter zum nächsten Prüfungsschritt.
Findet sich ausnahmsweise (wir sind exzellente Problemlöser) keine Lösung, dann zahlen Sie nur den Preis des Start-Pakets, weil wir mit den Leistungen der größeren Pakete noch nicht angefangen haben.
Preisgarantie Beispiel 2
Sie buchen das Complete-Paket, aber bereits bei der ersten Grobauswertung der Ähnlichkeitsrecherche finden sich eindeutige Hindernisse.
In diesem Fall unterstützen wir Sie wiederum über die inkludierte Beratung bei der Suche nach einer Lösung.
Findet sich ausnahmsweise keine Lösung, dann zahlen Sie nur den Preis des Search-Pakets, weil wir mit den Leistungen des Complete-Pakets noch nicht angefangen haben.
Kostenloses Erstgesprächdirekt zur TerminvergabeWarum empfehlen wir Ihnen das Complete-Paket?
Knallhart gesagt: Markenrecht sieht für Laien kindereinfach aus: ein wenig im Markenregister googlen und alles ist klar. In der Realität ist Markenrecht jedoch hochkomplex. Das umfangreichste Buch in unserem Bücherregal dreht sich “nur” um deutsches Markenrecht. 3926 Seiten. Über 50.000 Behörden- und Gerichtsentscheidungen. Ein Laie ohne tausende Seiten Know-how im Kopf und ohne jahrelange Erfahrung im Markenrecht hat nicht die geringste Chance, seine Marke vor Klagen abzusichern.
Es gibt keine Möglichkeit zur Erfolgskontrolle. Die Eintragung in das Markenregister ist nur ein scheinbares Erfolgserlebnis. Die Markenregister prüfen nämlich nur ganz wenige Formalvoraussetzen. Wer nicht gerade den Begriff “Wellnesshotel” für sein Hotel mit warmen Pools (nicht kennzeichnungskräftig), den Begriff “Apfel” für seine neue Birnensorte (irreführend), “Du Arsch” (sittenwidrig) oder ein Staatswappen (Hoheitszeichen) registrieren will, schafft also die Eintragung seiner Marke. Sicherheitsgewinn: null.
Die bloße Eintragung schützt also nicht vor Klagen aufgrund der Verletzung früherer Rechte, weil die Markenregister nicht prüfen, ob eine neue Marke frühere Rechte verletzt.
Doch es kommt noch bitterer. In der Theorie sollten Inhaber älterer Marken eine Verletzung ihrer Rechte durch jüngere Marken im Widerspruchsverfahren, also innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung der jüngeren Marke geltend machen. In der Praxis überwachen die Inhaber früherer Marken ihre Marke jedoch nicht ständig. Das hat zur Folge, dass Markeninhaber ihre Rechte nicht im Widerspruchsverfahren, sondern erst Jahre später geltend machen, wenn Sie die Marke zufällig entdecken.
Wer auf professionelle Recherche und Beratung verzichtet, hat daher keine Möglichkeit zur Erfolgskontrolle, sondern das dauerhafte Risiko, das gesamte Investment in die Marke jederzeit zu verlieren. Warum sollte man diese Ungewissheit in Kauf nehmen? Das Complete-Paket kostet deutlich weniger, als später laufend in den Aufbau der Marke investiert wird.
Kostenloses Erstgesprächdirekt zur TerminvergabeFür wen ist das Start-Paket geeignet?
Das Start-Paket ist einerseits ideal für Unternehmen mit eigener Markenrechtsabteilung, welche die gesamte Recherche hausintern abwickeln können, aber vor dem Markenamt eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt wünschen.
Das Start-Paket ist andererseits ein sinnvoller erster Schritt bei jeder Markenanmeldung, da es eine solide rechtliche Beratung und erste Prüfung der Marke umfasst. Die meisten Kunden führen dann ein Upgrade auf die größeren Pakete durch.
Für wen ist das Search-Paket geeignet?
Das Search-Paket ist einerseits ein idealer Zwischenschritt bei der Markenentwicklung. Mit dem Search-Paket kann eine neu erdachte Marke kostengünstig einer ersten Einschätzung unterzogen werden, bevor die oft sehr kostspielige Detailausarbeitung erfolgt. So werden Fehlinvestitionen in die Entwicklung von Marken vermieden, die dann aufgrund der Verletzung früherer Rechte ohnehin verworfen werden müssten.
Das Search-Paket ist andererseits ein sinnvoller zweiter Schritt bei jeder Markenanmeldung, da es eine umfassende Recherche und eine erste Auswertung umfasst. Die meisten Kunden führen dann ein Upgrade auf das Complete-Paket durch.
Kostenloses Erstgesprächdirekt zur TerminvergabeTop 5 – Irrtümer zum Markenschutz
Nein. Auch wer keine Marke anmeldet, muss die Bezeichnung seiner Waren und Dienstleistungen markenrechtlich überprüfen lassen. Simples Beispiel: stellen Sie sich vor, Sie nennen Ihr neues Brausegetränk Coca-Cola, lassen dies aber nicht markenrechtlich schützen. Glauben Sie, dass Sie keine Klage von Coca-Cola wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten würden?
Nein. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn bereits eine identische Marke eingetragen wäre, würde das Markenamt die Eintragung vornehmen. Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke eingetragen” bietet diesbezüglich also keinen Schutz – das leistet ausschließlich eine umfassende kennzeichenrechtliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke.
Nein. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Zusätzlich sind Namen, Firmennamen, Geschäftsbezeichnungen und teilweise urheberrechtlich geschützte Werktitel in unterschiedlichsten Registern und Datenbanken zu recherchieren – bei einer Unionsmarke quer durch Europa.
Nein. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten. Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?
Nein. Das wäre zu wenig. Eine Verwechslungsgefahr kann auch bei Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Die Ware “Computer” und die Dienstleistung “Datenverarbeitung” sind beispielsweise in unterschiedlichen Klassen. Das ist noch einfach. Aber hätten Sie daran gedacht, bei einer Recherche für “Trinkgläser” auch nachzusehen, ob es verwechslungsfähige Marken in der Klasse für “Getränke” gibt?
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