Der Schutz von Produktss als Marke hat eine doppelte Funktion. Einerseits wird durch die markenrechtliche Prüfung sichergestellt, dass das eigene Produkt keine früheren Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Andererseits stellt der Markenschutz sicher, dass Mitbewerber keinen verwechslungsfähigen Produktnamen verwenden dürfen.

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Der Schutz des eigenen Produkts als Marke sollte bei jedem Unternehmen ganz oben auf der Agenda stehen. Wer diesen Schritt ausgelassen hat, hat dringenden Handlungsbedarf.

Ein als Marke geschütztes Produkt verhindert, dass Mitbewerber mit demselben oder mit einem verwechslungsfähigen Produktnamen auftreten und damit am Markt Verwirrung stiften. Der Markenschutz stellt also sicher, dass Ihr Produkt auch in Zukunft einzigartig, auffällig und leicht auffindbar bleibt.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Dieser Wettbewerbsvorteil eines markenrechtlich geschützten Produkts ist nicht nur für große Brands und Labels, sondern auch für kleine Unternehmen ganz leicht leistbar."

Markenschutz für Produkts

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Ablauf des Markenschutzes

Der Markenschutz gilt für 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Dabei entstehen Initialkosten im untersten vierstelligen Bereich. Umgelegt auf das Jahr kostet z.B. der EU-weite Schutz einer Marke inklusive der Rechtsanwaltskosten und der Registrierungsgebühr damit nur wenige hundert Euro pro Jahr.

Sieht man sich den Gegenwert “EU-weiter Schutz der eigenen Produktbezeichnung” an, dann muss man feststellen, dass es für Unternehmen wenig gibt, was vergleichbar günstig und sinnvoll zugleich ist.

Markenrechtsberatung

Im ersten Schritt werden grundlegende Vorfragen überprüft. In welchen Klassen soll die Marke geschützt werden? Ist Ihre Marke überhaupt schutzfähig? Wenn ja, in welcher Form? Im Rahmen der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen wird beispielsweise kontrolliert, ob allenfalls ein Freihaltebedürfnis gegeben ist und ob die Marke über Unterscheidungskraft verfügt.

Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit Ihnen die Markenart festgelegt. In Frage kommen beispielsweise eine Wort-, eine Bild- oder eine Wortbildmarke. Jede Variante hat Vorteile, aber auch Nachteile. Zudem wird der Schutzumfang der Marke fixiert, also in welchen Klassen und in welchen Ländern die Marke zu schützen ist.

Zur Auswahl der zu schützenden Nizza-Klassen analysieren wir den aktuellen Tätigkeitsumfang Ihres Unternehmens, überlegen aber auch mit Ihnen, wohin sich das Unternehmen in Zukunft entwickeln könnte.

Schlussendlich wird der geografische Schutzumfang festgelegt. Am häufigsten werden Marken in der EU, in Österreich und in Deutschland registriert. Aber auch internationale Markenanmeldungen in der Schweiz oder in den USA sind keine Seltenheit.

Markenprüfung

Erst, wenn diese Grundlagen geklärt sind, ist eine Ähnlichkeitsrecherche und die markenrechtliche Analyse des Ergebnisses möglich. Im Kern geht es um die Feststellung, ob die einzutragende Marke mit bereits bestehenden Marken verwechslungsfähig ist. Zur Frage, wann Verwechslungsgefahr vorliegt, existiert eine umfang- und facettenreiche Rechtssprechung.

Selbst als Markenrechtsexperte hat man an dieser Stelle die eine oder andere harte Nuss zu knacken. Laien können an diesem Punkt nur durch Zufall zum korrekten Ergebnis kommen. Die markenrechtliche Analyse führt je nach deren Ausgang entweder zur Freigabe der Eintragung oder zur Erstellung einer Risikoeinschätzung.

Markenanmeldung

Im Anschluss an die Markenähnlichkeitsprüfung erfolgt die Markenanmeldung. Diese besteht aus der Abwicklung des Eintragungsverfahrens, also der Erstellung sämtlicher Unterlagen, der Einreichung beim zuständigen Markenamt und der Korrespondenz mit dem Markenamt.

Im Fall von Widersprüchen Dritter gegen die Markenanmeldung startet ein eigenes Widerspruchsverfahren, in welchem die Widersprüche zu bearbeiten und entkräften sind.

Markenmonitoring

Nach Eintragung der Marke bieten wir gerne weitere Leistungen wie die laufende Überwachung der Marke auf Verletzungen durch Dritte oder die Sicherstellung der Verlängerung Ihrer Marke rechtzeitig vor Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer an.

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