
“Kundenkarten & Datenschutz” lautete das Talk-Thema der ORF-Sendung “Guten Morgen Österreich” vom 8.8.2016. AK-Konsumentenschützerin Dr. Bettina Flöckner und Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander stellten im Interview ihre Datenschutz-Expertise zur Verfügung.
Kundenkarten
Unternehmensseitige Ziele von Kundenkarten sind die Bindung des Kunden an das Unternehmen und die Schaffung von Kaufanreizen. Am Wichtigsten ist jedoch das Gewinnen von Kundenprofilen für hochwirksame, kundenspezifische Werbemaßnahmen. Konsumenten profitieren von Kundenkarten in unterschiedlicher Form, wie z.B. Rabatte, Geschenke oder Gutscheine.
Rechtliche Voraussetzungen von Kundenkarten
Konsumentenschutzrechtlich sind bei der Ausformulierung der Nutzungsbedingungen der Kundenkarte die Gebote Bestimmtheit, der Richtigkeit und der Vollständigkeit zu beachten. Inhalt und Tragweite vorgefasster Vertragsklauseln müssen für den durchschnittlichen Konsumenten durchschaubar sein. Unklare oder mehrdeutige Formulierungen erlangen gegenüber Konsumenten keine Geltung.
Datenschutzrechtlich bedeutsam ist die konkrete, transparente und verständliche Festlegung des Umfangs der Datennutzung. Ebenso ist anzugeben, ob und an welche Dritte die Kundendaten weitergegeben werden. Oberflächliche Datenschutzerklärungen entsprechen nicht dem Datenschutzgesetz und werden von den Gerichten regelmäßig als unzureichend erkannt.
Werden neben Titel, Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf weitere Daten gesammelt, ist eine Zustimmung des Kunden notwendig. Will das Unternehmen die Daten auch für Werbe-Emails oder Werbeanrufe nutzen, so ist dafür eine eigene Zustimmung einzuholen. Der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass er seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann. In diesem Fall erlöschen jedoch oft auch die Vorteile der Kundenkarte.
Im Hintergrund haben Unternehmen sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden können.
Rechtsberatung
Rechtsanwalt Peter Harlander unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und bei der rechtlich korrekten Ausgestaltung von Kundenbindungssystemen. Dies beinhaltet sowohl die Ausformulierung der Rechtstexte, als auch die datenschutzrechtliche Schulung der Geschäftsführung oder von Schlüsselmitarbeitern zur Sicherstellung der rechtskonformen Abwicklung des Kundenbindungssystems.
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