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In der Strafsache My First Plant ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen zahlreiche österreichische Beschuldigte.

Anleger und Anlegerinnen aus Deutschland können sich dem Strafverfahren in Österreich anschließen und so Ihre Ansprüche kostengünstig geltend machen.

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Der Fall “My First Plant”

Im Fall My First Plant sollen Anleger und Anlegerinnen nach einer aktuellen Meldung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund 17.000 Anleger und Anlegerinnen rund 16 Millionen Euro verloren haben.

My First Plant wurde als Growdgrowing-Projekt angepriesen. Bei Growdgrowing handelt es sich um den gemeinschaftlichen Anbau und Verkauf von Pflanzen. Konkret sollten medizinische Cannabis- und CBD-Produkte hergestellt und verkauft werden.

Die Versprechungen haben sich nicht erfüllt. Tausende enttäuschte und geprellte Anleger und Anlegerinnen bangen um ihre Investition.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Die Beteiligung am Strafverfahren in Österreich bietet Opfern aus Deutschland eine risikolose Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen."

Stand der strafrechtlichen Ermittlungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt im Fall My First Plant bereits seit einiger Zeit.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist die spezialisierte Staatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für das gesamte Österreich zur Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte. In Wirtschaftsstrafsachen ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei Delikten mit einer Schadenssumme ab fünf Millionen Euro zuständig.

Das Verfahren wird gegen vier Beschuldigte und einen Verband wegen des Verdachts des schweren Betruges und Geldwäscherei geführt. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens fanden Anfang August
gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen an 5 Standorten statt. Diese wurden von BeamtInnen des LKA Kärnten durchgeführt. Eine Person wurde zudem zuletzt festgenommen.

Die genaue Schadenssumme steht noch nicht fest, derzeit geht die WKStA von einer weltweiten Schadenssumme von zumindest 16 Millionen Euro und insgesamt 17.000 Opfern aus.

Aufgrund des Verdachts einer besonders hohen Schadenssumme wird der Fall My First Plant sohin von einer besonders eingerichteten und qualifizierten Form der österreichischen Staatsanwaltschaft mit Nachdruck aufgeklärt. Das lässt alle Anleger und Anlegerinnen hoffen, dass zumindest ein Teil der Gelder wieder auftaucht und an die Anleger und Anlegerinnen zur Verteilung gelangt.

Bis zu einem etwaigen rechtskräftigen Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Aufgrund des Ermittlungsstandes ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen. Je früher Sie Ihre Ansprüche geltend machen, umso besser können diese im Verfahren Berücksichtung finden."

Jetzt Ansprüche geltend machen

Unsere Rechtsanwälte sind auf die effiziente und kostengünstige Vertretung von Verbrechensopfern in strafrechtlichen Großverfahren mit zahlreichen Opfern spezialisiert.

Unsere Doppelzulassung in Österreich und Deutschland macht uns dabei zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen.

Aufgrund der enorm hohen Schadenssumme ist nicht ausgeschlossen, dass die Gelder noch nicht vollständig verbraucht sind und ein Teil zurückerlangt werden kann.

Sie können als Anleger bzw. Anlegerin Ihre Forderung auf Rückzahlung Ihrer Investition direkt im Strafverfahren gegen My First Plant geltend machen. Das ist in Form eines Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren möglich.

Im Fall eines Schuldspruches bestehen ausgezeichnete Chancen, dass das Strafgericht die Beschuldigten im Fall My First Plant auch zur Rückzahlung der Investitionen verurteilt. Der Privatbeteiligtenanschluss ist der effizienteste Weg, um eine Rückzahlung zu erwirken.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Beim Privatbeteiligtenanschluss zahlen Sie nur eine geringe Pauschale. Im Gegensatz zu einem Zivilverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an. Zudem besteht kein Risiko, dass Sie die Anwaltskosten der Prozessgegner bezahlen müssen."

Online Vollmacht erteilen

Unsere Kanzlei bietet ein Paket zur effizienten Geltendmachung Ihrer Forderungen gegen My First Plant im Strafverfahren an. Das Paket beinhaltet alle notwendigen Leistungen:

Sie können uns direkt über diese Website Vollmacht erteilen oder vorab ein kostenloses Erstgespräch führen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Gerne können wir vorab ein kurzes Gespräch führen. Buchen Sie dazu einfach unser kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz."
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