Herzlichen Dank, dass Sie uns die ersten Informationen zu Ihrer Marke übermittelt haben.

Nur noch wenige Punkte und schon ist Ihre Marke auf Schiene.

1. Warnung vor Betrugsversuchen

Marken werden nach der Anmeldung in einem öffentlich einsehbaren Register eingetragen. Dieser Umstand wird auch von Betrügern ausgenützt, welche unmittelbar nach der Anmeldung von Marken Zahlungsaufforderungen für den Eintrag “in das Register” versenden.

Dadurch werden viele Markenanmelder getäuscht, welche aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs annehmen, dass die Zahlung für die Anmeldung Ihrer Marke notwendig ist.

Bezahlen Sie daher im Zusammenhang mit Ihrer Markenanmeldung keine Zahlungsaufforderung, ohne diese zuvor von unserer Kanzlei freigeben zu lassen.

2. Domain

Bitte sichern Sie alle notwendigen Domains zu Ihrer Marke sofort, um das Risiko zu vermeiden, dass die Domains in der Zeit bis zur Anmeldung der Marke von jemanden anderen registriert werden.

Eine exzellente Übersicht über alle freien Domains bietet z. B. die Anbieter Domaintechnik und United Domains.

3. Förderung

Die Europäische Union fördert derzeit die Anmeldung von Marken. Im Rahmen der Förderung werden nach der Anmeldung bis zu 75 % der Anmeldegebühren erstattet. Dazu ist es notwendig, dass die Förderung vor der Anmeldung beantragt und zugesprochen wurde.

Bitte beantragen Sie die Förderung daher sofort, um die Anmeldung nicht zu verzögern. Alle Informationen zur Beantragung der Förderung finden Sie unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund

Wie geht es weiter?

Unser Markenteam bearbeitet bereits die erste Phase Ihrer Markenanmeldung. Sollte diese erfolgreich sein, gehen wir direkt zu Phase 2 über. Am Ende der Phase 2 erfolgt in jedem Fall eine Zwischenbesprechung. Dazu erhalten Sie in einigen Tagen eine E-Mail mit der Bitte, online Ihren Wunschtermin auszuwählen.

Ihre Ansprechpartner