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Ich erkläre Ihnen, welche Fallen Sie beim Schutz Ihrer Marke vermeiden müssen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und zigtausende Euro für Werbemaßnahmen.

Daher steht fest: bei der Auswahl einer neuen Marke dürfen Sie kein Risiko eingehen."

Wann betrifft mich Markenrecht?

Sobald Sie

müssen Sie sich mit Markenrecht beschäftigen.

Rechtsanwaltsanwärterin Christine Holzleitner Christine Holzleitner
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Auf den Punkt gebracht: Nahezu jedes Unternehmen müsste zum Start, aber auch bei jeder Neugstaltung des Außenauftrittes eine markenrechtliche Prüfung vornehmen. Leider passiert dies viel zu selten, was zu einer hohen Zahl an Rechtsproblemen führt."
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Was kann als Marke geschützt werden?

Folgende Elemente zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen können markenrechtlich geschützt werden – und müssen daher vor der Verwendung markenrechtlich geprüft werden:

Vor- und Nachname
Firma
Geschäftsname
Domain
Social Media Page
Logo
Warenform
Farbgebung
Verpackung
Sound
Animation
Multimedia
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Sogar die Verwendung Ihres eigenen Namens kann zu einer Markenrechtsverletzung führen. Markenrecht ist hart, aber nicht fair."
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Beispiele für Markenrechtsverletzungen

Was soll da schon schiefgehen?

Sie gründen eine Schokoladenmanufaktur. Ihr Schokolade soll A TASTE OF FREEDOM heißen und eine VIOLETTE Verpackung aufweisen.

Ihre neue Werbeagentur erhält den Namen #SOMEONE.

Als Coach vermarkten Sie Ihre Kurse unter der vielversprechenden Bezeichnung BIOLOGY OF SUCCESS.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Alle vier Beispiele sind astreine Markenverletzungen. Die Inhaber der Markenrechte können jederzeit eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken und Ihre gesamte Aufbauarbeit vernichten."
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Top 6 Irrtümer beim Markenschutz

Wie viele Antworten wissen Sie?

Kann ich Markenrecht ignorieren, wenn ich ohnehin keine Marke anmelden will?

Nein. Nehmen wir an, Sie nennen Ihr neues Getränk Coca-Cola, melden aber keine Marke an. Hätten Sie ernsthaft Hoffnung, dass das gut geht? Natürlich nicht.

Warum sollte das anders sein, wenn Sie aus Absicht oder Nachlässigkeit eine der hunderttausenden anderen Marken verletzen, ohne selbst eine Marke registriert zu haben? Markenrecht betrifft jeden Unternehmer und jede Unternehmerin.

Selbst die Auswahl der Farbe des Schokoladenpapiers in der inhabergeführten Schokoladenmanufaktur kann zu heftigen Markenrechtsverletzungen führen.

Kann ich mit meiner Marke warten, bis mein neues Angebot erste Umsätze erzielt hat?

Nein. Alle Kennzeichen von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen sind vor der Markteinführung zu prüfen. Markenrecht duldet keinen Aufschub.

Apropos „auf später aufschieben“. Wer neue Waren oder Dienstleistungen launcht, investiert eine enorme Menge an Lebenszeit und Geld, um Erfolg zu haben. Wollen Sie diese Investition riskieren, indem Sie grundlegende Rechtsfragen erst dann lösen, wenn das Unternehmen endlich gut läuft?

Machen Sie das nicht. Wir haben schon hartgesottene Unternehmer und Unternehmerinnen mit Tränen im Gesicht erlebt, weil Ihnen durch markenrechtlich ausgezeichnet aufgestellte Mitbewerber alles genommen wurde.

Bei Markenrechtsverletzungen drohen zeitlich unbegrenzt eine Untersagung, der Totalverlust des aufgebauten Rufs und hohe Schadenersatzzahlungen. Nicht einmal die bisherige Domain darf dann noch auf die neue Domain weitergeleitet werden.

Kann ich meine Marke schützen, wenn kein identischer Name existiert?

Nein. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Das bedeutet, dass auch bloß ähnliche Begriffe ein Hindernis darstellen können.

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten. Dazu gibt es (ohne Übertreibung) tausende Gerichtsurteile. Markenrecht ist nicht mit Hausverstand zu lösen.

Um es noch komplizierter zu machen: umgekehrt können unter bestimmten Voraussetzungen selbst identische Begriffe vollkommen unproblematisch sein.

Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?

Ist die Ähnlichkeitsrecherche nur in den gewünschten Klassen durchzuführen?

Nein. Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Daher sind die Wechselwirkungen zwischen den Klassen zu beachten.

Einfach ist das bei Klassen, die offensichtliche Ähnlichkeiten aufweisen, z. B. Klasse 9 Software und Klasse 42 IT-Dienstleistung. Eine Marke für eine Software in der Klasse 9 benötigt also auch eine Recherche in der Klasse 42 – und in bis zu fünf weiteren Klassen.

Was notwendig und sinnvoll ist, unterscheidet sich oft selbst zwischen Unternehmen in sehr ähnlichen Geschäftsfeldern. Daher existiert bisher kein automatisches Tool zur Auswahl aller einzubeziehenden Klassen. Markenrecht ist sehr stark einzelfallbezogen.

Wissen Sie, wie vielen Klassen ein Fahrradhändler – also kein besonders komplizierter Beruf – benötigen könnte?

Schützt eine Recherche im Markenregister vor der Verletzung früherer Rechte?

Nein. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Eine Marke hat jedoch auch firmenrechtliche, urheberrechtliche, designrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte.

Wer eine Marke nur markenrechtlich prüft, riskiert weiterhin Kopf und Kragen. Markenschutz braucht mehr als Markenrecht.

Für eine EU-Marke sind daher 29 Markenregister, 27 Firmenbücher sowie unzählige andere Datenbanken für Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen, Designs und urheberrechtlich geschützte Titel in 27 Staaten zu durchsuchen. Haben Sie dafür die notwendigen Tools?

Wozu das alles? Wenn meine Marke registriert ist, bin ich doch sicher?

Nein. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie eine Marke anmelden, die ganz eindeutig schon registriert ist und frühere Rechte verletzt, würde das Markenamt die Eintragung Ihrer Marke vornehmen.

Es ist nicht die Aufgabe des Markenamts, Sie über Rechtsverletzungen zu informieren. Das ist die Aufgabe von Markenanwälten.

Das scheinbare Erfolgserlebnis „Marke eingetragen“ bietet Ihnen keinen Schutz vor früheren Rechten – das leistet ausschließlich eine umfassende anwaltliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke. Wollen Sie das wirklich selbst versuchen?

Rechtsanwaltsanwärterin Christine Holzleitner Christine Holzleitner
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Im Klartext: unser umfangreichstes Buch zum Markenrecht umfasst 3984 Seiten und über 50.000 Gerichtsurteile. Wer glaubt, sich durch Einlesen im Internet das Wissen zu verschaffen, das zu einer markenrechtlichen Absicherung des eigenen Unternehmens notwendig ist, irrt."
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Langjährige Expertise im Markenrecht

Welche Qualitätsfaktoren sind Ihnen wichtig?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei existiert seit 1953. Mittlerweile haben wir sechs Standorte in Österreich und Deutschland. Diesen Erfolg verdanken wir unserer Spezialisierung und der Zufriedenheit unserer Kunden.

Wir verfügen über eine eigene Abteilung für Markenschutz, bilden uns über die Fortbildungsprogramme mehrerer Markenämter laufend fort und verfügen über ein internationales Netzwerk an Markenanwälten zur Unterstützung bei ausländischen Markenrechtsstreitigkeiten.

Unsere Markenschutz-Pakete verschaffen Ihrer Investition in Ihre Marke die notwendige Zukunftssicherheit.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Im Fortbildungskurs für Markenanwälte für 2022 / 2023 des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO in Alicante (Spanien) stellt unsere Kanzlei die einzigen Teilnehmer aus Österreich und zwei von vier Teilnehmer aus dem deutschsprachigen Raum."

Markenschutz-Pakete zum Fixpreis

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Markenschutz
Die Anmeldung der Marke ist in drei Phasen aufgeteilt. Dies bringt Struktur und Kostensicherheit.
Als Rechtsanwälte GmbH verfügen wir über eine verpflichtende Haftpflichtversicherung in der Höhe von € 2.500.000 (Deutschland) bzw. € 2.400.000 (Österreich). Für Sie interessant: unsere Kanzlei hatte bisher noch keinen Versicherungsfall. Bei Bedarf ist dennoch eine individuelle Höherversicherung z. B. auf € 5.000.000 möglich.
Die Anmeldung Ihrer Marke ist in drei Phasen aufgeteilt. Sollte einer der zahlreichen Prüfungsschritte ergeben, dass eine Anmeldung der Marke rechtlich unzulässig oder zu riskant ist, dann bezahlen Sie nur die bereits angefangene Phase(n). Ab der dritten Phase ist im Fall von Hindernissen zudem die Prüfung eines Workarounds inkludiert. Es ist uns ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke ein Erfolg wird.
immer
inkludiert
immer
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immer
inkludiert
Die erste Phase beinhaltet die rechtliche Basisprüfung Ihrer Marke.
Wir benötigen zahlreiche Informationen rund um Ihre Marke als Grundlage für die weitere Beratungen und Prüfungsschritte. So kann beispielweise eine Marke in einem Geschäftsfeld zulässig, in einem anderen Geschäftsfeld unzulässig sein. Der erste Schritt ist beinhaltet daher eine fundierte Informationseinholung.
Wir prüfen anhand derselben Kriterien wie die Markenämter, ob Ihre Marke die gesetzlichen Voraussetzung für eine Eintragung erfüllt.
Wir prüfen im Detail, ob an Ihrem Begriff oder Ihrem Logo alle Rechte für eine Nutzung als Marke vorliegen bzw. rechtskonform übertragen wurden.
Wir prüfen, ob die Marke wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße wie unzulässige Spitzenstellungswerbung beinhaltet.
Für den Fall, dass die Prüfschritte der Phase 1 Hindernisse für die Anmeldung Ihrer Marke ergeben, erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der Phase 1 mit klaren Handlungsempfehlungen. Für den Fall, dass die Phase 1 positiv abgeschlossen wird, erhalten Sie alle Ergebnisse der Phase 1 im Rahmen des Zwischenberichtes der Phase 2. So verlieren wir keine Zeit am Weg zu einer raschen Anmeldung Ihrer Marke.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 349zzgl. USt.
Die zweite Phase beinhaltet eine umfangreiche Beratung, die Klasseneinteilung, die markenrechtliche Recherche sowie einen Zwischenbericht auf Basis einer überblicksartigen Grobauswertung.
Wir bieten Ihnen bequem via Videokonferenz eine umfangreiche Rechtsberatung und Strategieberatung rund um die Anmeldung Ihrer Marke. Ziel: Ihre Marke soll maximale Bestandfestigkeit und Durchsetzungskraft erhalten.
Wir legen in Absprache mit Ihnen die optimalen Nizzaklassen für die unter Ihrer Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen fest. So erhält Ihre Marke den maximalen Schutzumfang.
Ältere identische Marken stellen das höchste Risiko für Ihre Marke dar und werden daher als erstes recherchiert.
Aufgrund der Ergebnisse der Phase 1 und 2 erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht mit klaren Handlungsempfehlungen.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 349zzgl. USt.
Die dritte Phase beinhaltet die sehr arbeitsreiche Detailauswertung sowie weitere rechtlich notwendige Recherche und deren Auswertung.
Auch ältere nicht identische, aber ähnliche Marken können gegen ihre Marke vorgehen. Diese Recherche ist aufgrund der Vielzahl der möglichen Ähnlichkeiten (z. B. Schreibweise, Aussprache, Form) von Laien ohne Kenntnis der hunderten Gerichtsurteile zu diesem Thema nicht bewältigbar.
Auch der ältere Name einer Firma kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Bei der EU-Marke macht dieser Umstand sohin eine Recherche in allen Handelsregister aller EU-Staaten unumgänglich.
Auch eine nicht im Markenregister oder im Handelsregister eingetragener Geschäftsbezeichnung, z. B. "QWERTZ Blumenladen" kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Nicht eingetragen bedeutet, dass nicht "nur" Register durchzusehen, sondern eine breitflächige Recherche notwendig ist.
Auch eine ältere Domain kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Daher sind auch bestehende Domains zu recherchieren. Angesichts von Milliarden Websites, die ähnlich lauten können, keine triviale Aufgabe.
Auch ein älterer Werktitel, z. B. eines Buches, kann ein Risiko für eine spätere Marke darstellen. Für Werktitel existieren jedoch keine Register, daher ist breitflächig zu recherchieren.
Im Rahmen der Detailauswertung werden die Ergebnisse aller Recherchen rechtlich umfassend analysiert, Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.
In vielen Fällen reicht es aus, eine Marke leicht abzuändern, um eine Verletzung früherer Rechte zu vermeiden. Die einmalige Prüfung einer geringen Mutation der ursprünglich beauftragten Marke ist ab der Phase 3 inkludiert. Es ist uns auch ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke möglich wird.
Aufgrund der Vielzahl älterer Marken ist bei der Anmeldung neuer Marken oft Kreativität gefordert, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Hier nicht aufzugeben und Lösungen zu finden, ist unsere Spezialität.
Bequem abfragebare Markenregister und online Anmeldeformulare lassen den Schutz einer Marke einfach aussehen. Der Eindruck ist unrichtig. Nicht umsonst hat das wichtigste Buch zum deutschen Markenrecht 3970 Seiten. Aufgrund unseres Know-hows bewahren wir auch in schwierigen Fällen den Durchblick und geben Ihnen eindeutige Handlungsempfehlungen, um sicher und ohne Rechtsstreit an das Ziel zu kommen.
Am Ziel 🙂 Wir reichen die Anmeldung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt ein und informieren Sie, sobald die Registrierung erfolgt ist.
Nach der Markenregistrierung können die EU-Marke und die deutsche Marke zusätzlich bei der Amazon Brand Registry angemeldet werden. Dies bringt Ihnen als Händler massive Vorteile. Den notwendigen Verifizierungscode erhalten Sie von uns.
€ 249zzgl. USt.
€ 249zzgl. USt.
€ 799zzgl. USt.
Die Amtsgebühren einer EU-Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- erste Nizzaklasse: € 850
- zweite Nizzaklasse: € 50
- ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
 
Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 290
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
 
Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 280
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
ab € 290
ab € 280
ab € 850
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
 
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
 
Gefördert werden die Amtsgebühren:
 
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für EU-Marken
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für nationale Marken in den EU-Mitgliedsstaaten
(z. B.: Österreich, Deutschland)
 
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
bis 75 %
bis 75 %
bis 75 %
INT Marke
z. B. Schweiz, Großbritannien, USA
Gerne betreuen wir Sie auch international bei der Anmeldung von Marken. Häufige Länder sind z. B. Schweiz, Großbritannien, USA, Kanada, Australien, China, ...
auf Anfrage
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
 
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
 
Gefördert werden die Amtsgebühren. Bei Markenanmeldungen außerhalb der EU beträgt die Förderung nur 50 % statt 75 %:
 
- Erstattung von 50 % der Amtsgebühren für Marken außerhalb der EU
(z. B.: Schweiz, Großbritannien, USA)
 
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
bis 50 %

Um die Abrechnung einfach und fair zu halten, haben wir den Schutz Ihrer Marke in drei Phasen unterteilt. Sollte die Anmeldung rechtlich nicht möglich sein, dann bezahlen Sie nur die Phase(n), mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde.

Wenn Sie ein Startup mit begrenztem Budget sind, bieten wir Ihnen zudem gerne eine Möglichkeit zur Ratenzahlung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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