Markeneintragung
Top 5 Irrtümer bei der Markeneintragung
Das Wichtigste zuerst – diese Informationen müssen Sie kennen, um Ihre Investitionen in die eigene Marke zu schützen:
Falsch. Wer einen Firmennamen oder Produktnamen verwendet, muss diese vorher prüfen, ob dieser Name nicht frühere Rechte von Inhabern von Marken, Firmen, Geschäften, Namen oder Titeln verletzt.
Wer das unterlässt, kann während der gesamten Zeit der Verwendung des Namens abgemahnt und mittels einstweiliger Verfügung zur Unterlassung der Verwendung dieses Namens gezwungen werden. Dann ist die gesamte Investition in den Aufbau des Namens per sofort verloren. Nicht einmal eine Domain-Weiterleitung ist dann noch möglich. Wollen Sie das riskieren?
Falsch. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Dabei sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten.
Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?
Falsch. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Eine Marke hat auch firmenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte – auch diese sind zu prüfen.
Für eine EU-Marke sind daher 29 Markenregister, 27 Firmenbücher sowie unzählige andere Datenbanken für Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen und urheberrechtlich geschützte Titel in 27 Staaten zu durchsuchen. Haben Sie dafür die notwendigen Tools?
Falsch. Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Einfach ist das bei Klassen, die fast immer gemeinsam gebucht werden, z.B. Klasse 9 Software und Klasse 42 IT-Dienstleistung.
Andere Fälle sind schwieriger. Wissen Sie, wie vielen Klassen IT-Unternehmen insgesamt benötigen können?
Falsch. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie eine bereits geschützte Marke anmelden, würde das Markenamt die Eintragung vornehmen, ohne Sie über die Rechtsverletzung zu informieren.
Das scheinbare Erfolgserlebnis “Marke eingetragen” bietet also keinen Schutz vor früheren Marken – das leistet ausschließlich eine umfassende anwaltliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke. Wollen Sie das wirklich selbst versuchen?

harlander & partner Rechtsanwälte "Markenschutz sieht verlockend einfach aus. Motto: einmal kurz im Markenregister googeln und das wars.
Dieser Irrglaube bringt viele Menschen um ihre mühevoll aufgebaute Marke."
Konsequenzen von Fehlern
Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird mehrfach pro Jahr von verzweifelten Menschen kontaktiert, weil sie ihre zuerst selbst registrierte und dann mühsam aufgebaute Marke verlieren. Grund: ein anderer Markeninhaber hat frühere Rechte.
Besonders bitter: Oft trifft die Unterlassungsaufforderung nicht unmittelbar nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern erst nach jahrelanger Aufbautätigkeit ein – wenn die Marke groß genug ist, um dem ursprünglichen Markeninhaber aufzufallen.
Harte Konsequenzen: Hat der frühere Markeninhaber die Rechtsverletzung erst einmal entdeckt und abgemahnt, dann ist der Verlust der Marke meist unausweichlich. Wer seine Hausaufgaben vor der Registrierung versäumt hat, hat später so gut wie keine Chance mehr.
Machen Sie es besser: sprechen Sie mit uns.
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– erste Nizzaklasse: € 850
– zweite Nizzaklasse: € 50
– ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
– ersten drei Nizzaklassen: € 290
– ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
– ersten drei Nizzaklassen: € 280
– ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Um die Abrechnung einfach und fair zu halten, haben wir den Schutz Ihrer Marke in drei Phasen unterteilt. Sollte die Anmeldung rechtlich nicht möglich sein, dann bezahlen Sie nur die Phase(n), mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde.

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Warum soll ich Ihren Service buchen?
Unser geballtes Know-how zum Schutz Ihrer Marke kostet Sie, weil wir sehr effizient organisiert sind, nur wenige hundert Euro.
Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und vermutlich tausende Euro Werbebudget.
Je später Sie Ihre Marke schützen und – noch wichtiger – prüfen lassen, desto größer ist der Schaden, wenn sich dann herausstellt, dass Ihre Marke frühere Rechte verletzt und daher nicht verwendet werden kann.
Wenn Sie wirklich ein Startup mit begrenztem Budget sind, bieten wir Ihnen gerne eine Möglichkeit zur Ratenzahlung.
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