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Nahezu alle Websites benötigen ab dem 22. Jänner 2019 ein Update der Datenschutzerklärung. Grund dafür ist eine Änderung bei Google.

Tipp: mit unseren Datenschutzgeneratoren aus den Law as a Service Rechtspaketen hält man die Datenschutzerklärung schon ab EUR 19,00 zzgl. 20 % USt. im Monat aktuell.

Google Irland wird “data controller”

Google ändert per 22. Jänner 2019 die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung zahlreicher Google Dienste.

Bisher war die Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA für die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Google verantwortlich.

Nunmehr wird das europäische Headquater Google Ireland Limited, eine nach irischem Recht eingetragene und betriebene Gesellschaft mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland für die meisten Google-Dienste datenschutzrechtliche Verantwortliche innerhalb der Europäischen Union.

Google Irland wird damit automatisch Anlaufstelle für alle EU-Bürger, welche ihre Betroffenenrechte ausüben und beispielsweise ihr Recht auf Auskunft geltend machen wollen.

Beschwerden gegen Google können EU-Bürger jedoch weiterhin bei jeder europäischen Datenschutzbehörde, also idealerweise in ihrem Heimatstaat einreichen. Federführende Datenschutzbehörde für Verfahren gegen Google wird ab der Änderung jedoch die irische Datenschutzbehörde.

Betroffene Google Dienste

Betroffen sind beispielsweise die Google Dienste

Weitere Dienste sollen folgen. Derzeit noch nicht betroffen ist Google Analytics.

Der Grund für die Änderung

Google nimmt die Änderungen vor, “to facilitate engagement with EU data protection authorities via the GDPR’s “One Stop Shop” mechanism, which was created to ensure consistency of regulatory decisions for companies and EU citizens”.

Einfach erklärt bedeutet das folgendes:

Bisher war der datenschutzrechtliche Verantwortliche für Google ein US-Unternehmen, also ein Unternehmen in einem Drittstaat außerhalb der EU. Damit war für Google keine spezielle Datenschutzbehörde irgendeines EU-Staats zuständig. Stattdessen konnte sich jede Datenschutzbehörde eines jeden EU-Staats mit Google befassen und Entscheidungen fällen.

Mit der Verlegung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen aus den USA nach Irland ändert sich das. Aufgrund der vielen grenzüberschreitenden Sachverhalte, die das digitale Zeitalter mit sich bringt, ist in der DSGVO die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Aufsichtsbehörden vorgesehen. Federführend ist dabei immer die Datenschutzbehörde am Sitz des datenschutzrechtlich Verantwortlichen.

Anstatt aller europäischen Datenschutzbehörden hat Google durch die Verlegung des Verantwortlichen nun nur noch eine Behörde als Ansprechpartner. Das ist deutlich effizienter.

Der Umstand, dass die irländische Datenschutzbehörde bisher den Ruf hat, mehr auf den irischen Wirtschaftsstandort als auf die Rechte der Betroffenen Bedacht zu nehmen, dürfte wohl auch eine Rolle gespielt haben.

Datenschutzgenerator

Die Datenschutzerklärungen von Websites, welche einen der betroffenen Google Dienste verwenden, müssen per 22. Jänner 2019 geändert werden. Am einfachsten funktioniert die Änderung mit den Datenschutzgeneratoren aus einem unserer Law as a Service Rechtspakete.

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