
Digitales Vermummungsverbot
Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) teilte im ORF mit, das Gesetz gelte ab 2020 für alle Plattformen, die entweder 100.000 User haben, 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen oder mehr als 50.000 Euro Presseförderung bekommen. Zweck der Registrierungspflicht ist es, den Behörden die Verfolgung allfälliger Straftaten im Internet zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.
Verstoß gegen Meinungsfreiheit
Rechtsanwalt Peter Harlander sieht in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Er sieht das Gesetz als klaren Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf SALZBURG24
Kostenloses Erstgespräch jetzt buchen
Online buchen – sofort Wunschtermin samt Link zur Videokonferenz erhalten:
Alternativ telefonisch buchen:
Wien +43 1 2535923
Graz +43 316 459097
Linz +43 732 210325
Salzburg +43 662 623323
München +49 89 21536610