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OLG Wien 33R9/22v – Unterscheidungskraft
OLG Wien 33R9/22v: Direkte Übersetzungen eines anderssprachigen Wortes für Markennamen sind ungültig, da sie als beschreibend gelten.
OLG Wien 133R45/17s – Unterscheidungskraft
OLG Wien 133R45/17s: Beschreibende Zeichen führen bei beteiligten Verkehrskreisen zu fehlender Unterscheidungskraft.
OLG Wien 33R73/20b – Unterscheidungskraft
OLG Wien 33R73/20b: Wort- oder Bildmarken, welche eine geografische Bezeichnung beinhalten, sind nicht eintragungsfähig.
OLG Wien 133R143/19f – Unterscheidungskraft
OLG Wien 133R143/20f: Relevant für die Prüfung der Unterscheidungskraft: Waren, Dienstleistungen, Anschauung der beteiligten Verkehrskreise
OLG Wien 33R9/20s – Unterscheidungskraft
OLG 33R9/20s: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R38/20f – Unterscheidungskraft
OLG 33R38/20f: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R56/20b – Unterscheidungskraft
OLG 33R56/20b: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R77/20s – Unterscheidungskraft
OLG 33R77/20s: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OGH 4Ob90/20v – Unterscheidungskraft
OGH 4Ob90/20v: Bei Wort-Bild-Marken ist für den Gesamteindruck idR der Wortbestandteil maßgebend, da dieser im Gedächtnis behalten wird.
OLG Wien 33R73/20b – Unterscheidungskraft
OLG 33R73/20b: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R78/20p – Unterscheidungskraft
OLG 33R78/20p: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R76/20v – Unterscheidungskraft
OLG 33R76/20v: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R92/20x – Unterscheidungskraft
OLG 33R92/20x: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R97/20g – Unterscheidungskraft
OLG 33R97/20g: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OGH 4Ob198/20a – Unterscheidungskraft
OGH 4Ob198/20a: Ob eine Marke unterscheidungskräftig ist, muss nach Maßgabe der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise beurteilt werden.
OGH 4Ob138/20b – Unterscheidungskraft
OGH4Ob138/20b: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R115/20d – Unterscheidungskraft
OLG 33R115/20d: Im Rahmen der Unterscheidungskraft ist entscheidend, ob ein ausreichender Interpretationsaufwand anzunehmen ist.
OLG Wien 33R126/20x – Unterscheidungskraft
OLG 33R126/20x: Bei der Unterscheidungskraft einer Marke ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen zu berücksichtigen.