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OLG Wien 133R45/17s Unterscheidungskraft
OLG Wien 133R45/17s: Beschreibende Zeichen führen bei beteiligten Verkehrskreisen zu fehlender Unterscheidungskraft.
OLG Wien 133R143/19f Unterscheidungskraft
OLG Wien 133R143/20f: Relevant für die Prüfung der Unterscheidungskraft: Waren, Dienstleistungen, Anschauung der beteiligten Verkehrskreise
OLG Wien 33R9/20s Unterscheidungskraft
OLG 33R9/20s: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R38/20f Unterscheidungskraft
OLG 33R38/20f: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R56/20b Unterscheidungskraft
OLG 33R56/20b: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R77/20s Unterscheidungskraft
OLG 33R77/20s: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OGH 4Ob90/20v Unterscheidungskraft
OGH 4Ob90/20v: Bei Wort-Bild-Marken ist für den Gesamteindruck idR der Wortbestandteil maßgebend, da dieser im Gedächtnis behalten wird.
OLG Wien 33R73/20b Unterscheidungskraft
OLG 33R73/20b: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R78/20p Unterscheidungskraft
OLG 33R78/20p: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R76/20v Unterscheidungskraft
OLG 33R76/20v: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R92/20x Unterscheidungskraft
OLG 33R92/20x: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R97/20g Unterscheidungskraft
OLG 33R97/20g: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OGH 4Ob198/20a Unterscheidungskraft
OGH 4Ob198/20a: Ob eine Marke unterscheidungskräftig ist, muss nach Maßgabe der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise beurteilt werden.
OGH 4Ob138/20b Unterscheidungskraft
OGH4Ob138/20b: Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren/Dienstleistungen & die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu prüfen.
OLG Wien 33R115/20d Unterscheidungskraft
OLG 33R115/20d: Im Rahmen der Unterscheidungskraft ist entscheidend, ob ein ausreichender Interpretationsaufwand anzunehmen ist.
OLG Wien 33R126/20x Unterscheidungskraft
OLG 33R126/20x: Bei der Unterscheidungskraft einer Marke ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen zu berücksichtigen.