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OGH 4Ob99/20t – Kennzeichenmäßiger Gebrauch
OGH 4Ob99/20t: Kennzeichenmäßiger Gebrauch kann bei Aufnahme eines fremden Warenzeichens in Werbemittel vorliegen.
OGH 4Ob111/21h – Kennzeichenmäßiger Gebrauch
OGH 4Ob111/21h: Kennzeichenmäßiger Gebrauch, wenn Durchschnittsabnehmer annehmen kann, Zeichen weise auf Herkunft aus bestimmten Betrieb hin.